Kein zusätzlicher Lärm durch Häckselarbeiten

Gemeinderat von Althütte hält im Bebauungsplan Strohhof-Süd fest: Firma Holzwarth darf Hackschnitzel in der neuen Halle nur lagern.

Einer der beiden Heizkessel, die zusammen eine Leistung von 700 Kilowatt haben. Foto: Holzwarth

Einer der beiden Heizkessel, die zusammen eine Leistung von 700 Kilowatt haben. Foto: Holzwarth

Von Annette Hohnerlein

ALTHÜTTE. Das Nahwärmenetz der Firma Armin Holzwarth in Althütte ist seit rund einem Jahr in Betrieb (wir berichteten). Inzwischen werden knapp 30 Gebäude im Bereich Daimler- und Ringstraße mit den Holzabfällen des Baumpflegebetriebs beheizt.

Nun möchte der Betreiber eine Halle auf dem Gelände bauen, um Hackschnitzel zu lagern. Dafür muss allerdings zuvor der Bebauungsplan Strohhof-Süd geändert werden, da das dafür vorgesehene Areal mit rund 20 Quadratmetern in das Landschaftsschutzgebiet hineinragt. Da es sich nur um eine leichte Überschreitung der Umfassungsgrenzen des Bebauungsplans handelt, kann die Änderung im Rahmen einer Befreiung vorgenommen werden.

Der Bauherr ist verpflichtet, als Ausgleich an anderer Stelle fünf Laubbäume zu pflanzen. Die Änderung wurde vom Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen.

Im Vorfeld hatte ein Anwohner zur geplanten Änderung des Bebauungsplans Stellung genommen. Er äußerte die Befürchtung, dass mit dem Begriff „Aufarbeitung von Hackschnitzeln“ das Häckseln von Holzabfällen gemeint sei. In diesem Fall rechnet er mit „erheblichen Lärmemissionen“, wie er in seinem Schreiben an die Verwaltung darlegt. Weiter heißt es dort: „Da im Jahr 2020 bereits des Öfteren gehäckselt wurde, können wir aus Erfahrung sagen, dass dieser Lärm in einem Umkreis von mindestens einem Kilometer gut zu hören und sehr störend war.“

Mit Rücksicht auf die Bedenken des Anwohners beschloss der Gemeinderat, in den Textteil des Bebauungsplans eine Passage mit aufzunehmen, die besagt, dass Hackschnitzel auf dem Gelände nicht aufgearbeitet, sondern nur in einer Halle gelagert werden dürfen.

Die Firma Armin Holzwarth hatte im Sommer vergangenen Jahres neben ihrem Betriebsgebäude in der Daimlerstraße in Althütte eine Anlage zur Verbrennung von Hackschnitzeln. 29 Gebäude sollten mit Wärme versorgt und pro Jahr 120000 Liter Heizöl eingespart werden, so war der Plan. Der Gemeinderat brachte die Änderung des Bebauungsplans damals mit großer Mehrheit auf den Weg.

„Es ist eine Win-win-Situation“, hatte Armin Holzwarth über die Nahwärmeanlage gesagt. Zum einen werden so die Abfälle, die in seinem Baumpflegebetrieb anfallen, sinnvoll verwertet. Zum anderen werden die Anschlussnehmer 30 bis 50 Prozent Heizkosten einsparen, versprach Holzwarth. In der Summe würden so 120000 Liter Heizöl jedes Jahr weniger verfeuert. Im Juni hatten die Bauarbeiten im Süden von Althütte begonnen. Auf dem Gelände des Baumpflegebetriebs wurden die Heizzentrale mit einem 500- und einem 200-Kilowatt-Kessel und ein Lager für Hackschnitzel gebaut, parallel dazu wurden die Leitungen zu den einzelnen Gebäuden verlegt. Dazu gehören das Betriebsgebäude der Firma Holzwarth, der Bauhof der Gemeinde, das gemeindeeigene Mehrfamilienhaus Ringstraße 14 sowie weitere Wohnhäuser in der Daimler-, der Industrie- und der Ringstraße, im Teichweg und den Straßen Im Klösterle und Auf dem Holzbuckel. Alle diese Gebäude haben ihre Heizanlage stillgelegt und beziehen seitdem die Wärme für Heizung und Warmwasser stattdessen von der zentralen Anlage in der Daimlerstraße.

Die zentrale Heizanlage ist auf Zuwachs angelegt, ließ damals Armin Holzwarth wissen. Die Leistung könne von 700 auf 1000 Kilowatt erweitert werden, sodass weitere 20 Gebäude angeschlossen werden könnten. Die Anschlussnehmer, die erst später dazustoßen, kämen allerdings nicht mehr in den Genuss einer Förderung aus Bundesmitteln, so Holzwarth.

Damit der Zeitplan eingehalten werden konnte, hatte der Gemeinderat im August vor einem Jahr ein beschleunigtes Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Dabei war deutlich geworden, dass das Vorhaben einiges Konfliktpotenzial birgt: Es musste Wald abgeholzt und in ein Landschaftsschutzgebiet eingegriffen werden. Das angrenzende Wohngebiet machte eine Prüfung der Lärmemissionen nötig, darüber hinaus querte eine Kanaltrasse das Gelände.

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Erstellt:
25. November 2020, 06:00 Uhr

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