Konstanzer Hochschulkanzlerin wehrt sich gegen Ruhestand

dpa/lsw Konstanz/Freiburg. Mit einer Klage gegen das Land wehrt sich die Kanzlerin der Konstanzer Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung gegen eine mögliche Versetzung in den Ruhestand. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg am Dienstag sei es vor allem um die Zulässigkeit der Klage gegangen sowie um die Frage der Rechtmäßigkeit einer vom Wissenschaftsministerium angeordneten amtsärztlichen Untersuchung, sagte eine Sprecherin der Behörde. Ein Urteil sei noch nicht verkündet worden, es werde den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt.

Der Gerichtssaal im Freiburger Verwaltungsgericht. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Der Gerichtssaal im Freiburger Verwaltungsgericht. Foto: Patrick Seeger/Archivbild

Hintergrund der Anordnung ist die langfristige Erkrankung der Kanzlerin. Laut Gericht geht es um eine Klärung der Dienstfähigkeit der Klägerin und um die Vorbereitung einer in Betracht kommenden vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.

Einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ zufolge hatte die Kanzlerin im Zusammenhang mit der Zulagenaffäre an der Konstanzer Hochschule gravierende Missstände aufgedeckt. Das Ministerium hatte im vergangenen Jahr bei 70 Professoren das Zustandekommen der Vergabe von Extra-Zahlungen beanstandet, da die dafür notwendige Beurteilung für die Leistungsbezüge gefehlt habe. Die Behörde wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

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Erstellt:
23. Juli 2019, 17:08 Uhr

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