Bund will Firmen eine Corona-Brücke bauen

dpa Berlin. Der Bund setzt wichtige Programme fort, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Die Frage ist, ob nochmals nachgelegt werden muss.

Die Kurzarbeit hat viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie gerettet. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die Kurzarbeit hat viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie gerettet. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Für viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter ist es eine wichtige Nachricht: Zentrale Hilfen in der Krise werden verlängert. Die Corona-Pandemie entspannt sich zwar, viele Firmen sind aber weiter belastet.

Deswegen werden staatliche Wirtschaftshilfen und der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängert. Das Ziel: Jobs und den beginnenden Aufschwung absichern. Eine Prämie soll Firmen einen Anreiz geben, Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zu holen oder Mitarbeiter neu einzustellen.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete die Verlängerung der Kurzarbeiterregeln als „weitere Brücke“ bis zur verstärkten wirtschaftlichen Erholung. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte am Mittwoch, der „Konjunkturmotor“ laufe. Dennoch verlaufe der Ausstieg aus der Pandemie schrittweise. Viele Geschäfte hätten nach wie vor geschlossen, bei vielen zögen die Umsätze erst langsam wieder an - daher gebe es weitere Hilfen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, die Unterstützung werde nicht kurz vorm Ziel eingestellt. „Das wäre ökonomischer Unsinn.“ Das sind die wichtigsten Beschlüsse:

KURZARBEIT: Betriebe, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld weiter in Anspruch nehmen. Wenn man erst vorher Kurzarbeit im Betrieb hatte, muss dazwischen eine dreimonatige Unterbrechung liegen. Bisher war geplant, dass die erleichterten Bedingungen am 31. Juni auslaufen. Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Minusstunden müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine aufgebaut werden. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld bekommen.

Nicht verlängert wurde die Anmeldefrist für die coronabedingte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Wer bereits für spätestens März 2021 erstmals Kurzarbeitergeld bekommen hat, für den wird bis 31. Dezember das Geld auf bis zu 87 Prozent des Nettolohns aufgestockt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte gefordert, das Kurzarbeitergeld müsse auch dann aufgestockt werden, wenn es neu beantragt wird.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE: Die Überbrückungshilfen III ist ein anderes zentrales Hilfsinstrument der Bundesregierung. Firmen sowie Soloselbstständige bekommen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Voraussetzung: ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019.

Bisher ist die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni befristet. Sie wird nun bis Ende September verlängert. Dafür hat sich die Bundesregierung den Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ einfallen lassen. Außerdem wird der Zuschuss deutlich aufgestockt von derzeit 12 Millionen Euro auf maximal 52 Millionen Euro pro Firma - für Unternehmen, die direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind.

Mittelgroße Firmen etwa aus der Handelsbranche hatten geklagt, bisher keine Hilfen zu bekommen. Der Handelsverband
sprach nun von einer wichtigen Entscheidung, die vielen Händlern das wirtschaftliche Überleben der Krise deutlich einfacher mache.

Allerdings wollte Altmaier die Überbrückungshilfe eigentlich bis Jahresende verlängern - weil sich der Aufschwung noch Monate hinziehen kann. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen. Die Regierung entschied sich dafür, die Verlängerung der Überbrückungshilfe an die Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit zu koppeln. Verbände wie der Bundesverband der Freien Berufe mahnten, es könne nötig sein, die Hilfen fortzusetzen - weil Ende September und damit zur Wahl die Pandemie noch nicht vorbei sei.

PRÄMIE: Neu ist der Anreiz für Firmen, Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einzustellen - dafür soll es eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten geben. Die Idee: Gastronomen zum Beispiel sollen wieder Leute einstellen und damit auch mehr Umsatz machen können. Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und nimmt bis September ab.

NEUSTARTHILFE: Auch die Hilfen für Soloselbstständige - also zum Beispiel Künstler - werden verlängert und aufgestockt. Konkret erhöht sich laut Ministerien die Neustarthilfe von derzeit bis zu 7500 Euro auf bis zu 12 000 Euro für die ersten drei Quartale 2021. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sprach von einer Ermutigung für viele Kreative, die auch weiterhin stark unter den Auswirkungen der Pandemie zu leiden hätten.

KOSTEN: Was kostet das Ganze den Steuerzahler? Das Arbeitsministerium rechnet für die zuständige Bundesagentur für Arbeit durch die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regeln mit Mehrausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro. Bei der Überbrückungshilfe III geht Altmaier davon aus, dass die bisher geplanten Mittel reichen - weil im Zuge des Aufschwungs immer weniger Firmen die Voraussetzungen erfüllen. Im Nachtragshaushalt 2021 waren zusätzliche 25 Milliarden Euro für Firmenhilfen beschlossen worden.

© dpa-infocom, dpa:210609-99-918009/6

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Erstellt:
9. Juni 2021, 07:41 Uhr

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