Landratsamt beschränkt Wasserentnahmen im Rems-Murr-Kreis

Der fehlende Niederschlag führt zu sinkenden Wasserständen im Rems-Murr-Kreis.

Die Wasserentnahme aus Bächen oder Flüssen ist aktuell nicht gestattet. Archivfoto: Jörg Fiedler

© Jörg Fiedler

Die Wasserentnahme aus Bächen oder Flüssen ist aktuell nicht gestattet. Archivfoto: Jörg Fiedler

Rems-Murr. Die Wasserstände und Abflüsse in den Flüssen und Bächen des Rems-Murr-Kreises sind infolge der bereits seit Februar andauernden Trockenperiode auf besorgniserregend niedrige Werte gesunken. Die aktuellen Wetterprognosen deuten weiterhin auf nur geringe Niederschlagsmengen hin, wodurch weitere Rückgänge der Wasserstände in den kommenden Wochen zu erwarten sind. Eine bedenkliche Situation für Tiere und Natur.

Insbesondere in den wärmeren Monaten kann die steigende Wassertemperatur in Verbindung mit Sauerstoffmangel zu bedrohlichen Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen in den Gewässern führen, teilt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis mit. Jegliche weitere Wasserentnahme aus den Bächen und Flüssen verschärfe diese Lage noch zusätzlich.

Zum Schutz der Oberflächengewässer schränkt das Landratsamt deshalb die Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im gesamten Rems-Murr-Kreis bis zum 30. September dieses Jahres mit einer Allgemeinverfügung ein. Dies gilt für jegliche Form der Wasserentnahme, auch für das Schöpfen mit Eimern und Gießkannen. Auch die Entnahme von Grundwasser aus Quellen und Brunnen, die zu einem oberirdischen Gewässer werden oder diesem zugeführt werden, wird untersagt. Dies betrifft nicht die Grundwasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Die Allgemeinverfügung wurde bereits auf der Internetseite des Landratsamts Rems-Murr-Kreis öffentlich bekannt gemacht und kann dort unter https://t1p.de/ezoch eingesehen werden.

Eine Wasserentnahme mittels einer Pumpe ist darüber hinaus nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestattet. Diese kann beim Amt für Umweltschutz des Landratsamts Rems-Murr-Kreis beantragt werden. Inhaberinnen und Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden darauf hingewiesen, dass die in der Erlaubnis aufgeführten Regelungen zu Entnahmeverboten bei Niedrigwasser beziehungsweise die Regelungen in der Allgemeinverfügung zwingend zu beachten sind.

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50000 Euro geahndet werden. Erlaubte Wasserentnahmen, in deren Entscheidung noch keine Regelungen zum Einstellen der Wasserentnahme getroffen wurden, werden mit dieser Allgemeinverfügung ebenfalls untersagt. Davon unberührt bleibt derzeit noch die erlaubte Wasserentnahme für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke.

Sollte sich die Situation der Gewässer weiter verschlechtern, müssen seitens des Landratsamts Rems-Murr-Kreis weitergehende Maßnahmen angeordnet werden.

Weitere Informationen enthält das Merkblatt „Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“, im Internet zu finden unter https://t1p.de/gddg3. Die aktuellen Wasserstände der Landespegel (unter anderem von Rems und Murr) und weitere Informationen zum Niedrigwasser können zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW (niz.baden-wuerttemberg.de) abgerufen werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amts für Umweltschutz unter der Nummer 07151/5012254 oder der E-Mail-Adresse umweltschutz@rems-murr-kreis.de zur Verfügung. lra

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Erstellt:
8. Juli 2025, 06:00 Uhr

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