Landtag ändert Wahlrecht zugunsten betreuter Menschen

dpa/lsw Stuttgart. Das Wahlrecht für betreute Menschen in Baden-Württemberg bekommt eine dauerhafte gesetzliche Verankerung. Der Landtag beschloss am Mittwoch entsprechende Änderungen des Wahlgesetzes.

Ein Stimmzettel wird in eine Wahlurne geworfen. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ein Stimmzettel wird in eine Wahlurne geworfen. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im Januar 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der pauschale Ausschluss behinderter Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung nicht rechtens ist. Für die Kommunalwahlen im Mai 2019 behalf sich die Landesregierung mit einer Übergangslösung.

Zuerst ergriffen die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP die Initiative für einen Gesetzesentwurf. Das grün-schwarze Kabinett brachte aber einen eigenen Gesetzentwurf ein, der mit großer Mehrheit des Parlaments angenommen wurde.

Zum Artikel

Erstellt:
14. Oktober 2020, 17:35 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen