Landtag debattiert über Corona-Lockdown: Kinder im Fokus

dpa/lsw Stuttgart. Eigentlich soll ab Montag ein härterer Lockdown gelten. Doch an den geplanten neuen Kontaktbeschränkungen gibt es viel Kritik. Diese soll nun auch Thema einer Sondersitzung des Landtags sein, in der die Abgeordneten über die jüngsten Auflagen diskutieren.

Blick in den Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Blick in den Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Länger wird der Lockdown, er wird strenger und er trifft vor allem Kinder und ihre Eltern hart. Deshalb wird es am Freitag (10.00 Uhr) nach den weiteren Verschärfungen der Corona-Beschränkungen bis Ende Januar in einer Sondersitzung des Landtags vor allem darum gehen, wie die nächsten Wochen an den Schulen konkret ablaufen sollen. Diskutiert werden sollen auch großzügige Ausnahmen für Familien mit kleineren Kindern bei den Kontaktbeschränkungen. Die CDU-Minister und Ministerinnen haben bei dieser Regelung noch Klärungsbedarf angemeldet.

Bund und Länder hatten sich am Dienstag wegen der Corona-Pandemie auf weitere erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Ziel der Maßnahmen ist es, Kontakte zwischen Menschen und damit Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verhindern.

In mehreren wichtigen Punkten will Baden-Württemberg aber möglichst zugunsten von kleinen Kindern und Schülern von den strengen Vorgaben abweichen. Zwar bedeutet der verlängerte Lockdown für die meisten Schüler, dass es im Januar statt Präsenz- nur Fernunterricht geben wird. Jedoch sollen Kitas und Grundschulen am 18. Januar wieder geöffnet werden, wenn die Infektionszahlen weiter deutlich gesunken sind. Das gilt auch für Abschlussklassen, die ab diesem Tag landesweit wieder Präsenzunterricht erhalten sollen.

Zudem soll es bei den eigentlich verschärften Kontaktbeschränkungen Ausnahmen für Kinder geben. Bund und Länder hatten beschlossen, dass private Treffen nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein sollen. Das Land will nun möglich machen, dass sich zwei Familien zur Kinderbetreuung zusammentun können. Allerdings müssen es laut Landesregierung während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen. Zudem sollen Mütter oder Väter ihre Kinder zu Treffen mit einem anderen Kind begleiten dürfen. Die grün-geführte Regierung will das nun in ihrer Corona-Verordnung für das Land im Vergleich zum Bund-Länder-Beschluss von Dienstag entsprechend abmildern.

Die CDU dringt allerdings auf noch weitergehende Ausnahmen. CDU-Generalsekretär Manuel Hagel sowie die Abgeordneten Christine Neumann-Martin (Sprecherin für Gesundheit), Stefan Teufel (Sprecher für Soziales) und Klaus Burger forderten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in einem Brief auf, großzügigere Regelungen zu erlassen. Die neue Kontaktbeschränkung dürfe „nicht auf Kinder unter 14 Jahren, zumindest aber nicht auf Kinder unter zehn Jahren“ ausgedehnt werden. Alles andere wäre ein „Schlag in das Gesicht der Familien im Land“. Viele Alleinerziehende, Eltern und Selbstständige mit Kindern stünden „vor einer unlösbaren Aufgabe“.

Die neue Corona-Verordnung ist derzeit in der Abstimmung mit allen Ministerien - das heißt, die CDU-geführten Ressorts können noch Änderungen anmahnen.

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Erstellt:
8. Januar 2021, 01:27 Uhr

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