Frauen wegen Mordkomplotts zu langen Haftstrafen verurteilt

dpa/lsw Heidelberg. Ein ausgetüftelter Plan mit einem vorgetäuschten Suizid sollte Finanzprobleme lösen. Doch das ging schief, und die beiden Frauen sind jetzt zu langer Haft verurteilt worden.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Es war ein Mordkomplott am Muttertag 2020, ein geplantes Verbrechen - keine Tat im Affekt: Zwei Frauen entschließen sich, den Ehemann der Jüngeren umzubringen, um an sein Erbe zu gelangen. Dabei wollen sie das Verbrechen als Suizid kaschieren. Fast ein Jahr später werden sie vom Landgericht  Heidelberg zu langen Haftstrafen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vortäuschen einer Straftat verurteilt. Die 36-jährige Ehefrau erhält eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten, ihre 58-jährige Komplizin von neun Jahren und sechs Monaten.

Das Gericht erkennt für beide das Mordmerkmal der Heimtücke, bei der Ehefrau auch das der Habgier. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide lebenslang gefordert, zeigt sich aber zufrieden mit dem Urteil. Die Verteidigerin der Älteren kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Für die Ehefrau selbst hatte deren Verteidiger auf Freispruch plädiert.

Und so hat sich die Tat nach Ansicht des Gerichts dargestellt: Am Tattag erfährt die Jüngere, dass der von ihr getrennt in Angelbachtal (Rhein-Neckar-Kreis) lebende Ehemann seiner Mutter eine neue Freundin vorstellt. Sie sieht das als das Zeichen für das endgültige Aus ihrer Ehe. Mit ihrer Freundin und Angestellten beschließt sie, den langwierigen Prozess einer Scheidung abzukürzen, den Mann umzubringen und es wie einen Suizid aussehen zu lassen. Mit dem erwarteten Erbe will die Inhaberin einer Reinigungsfirma Finanzprobleme lösen.

Das Duo bereitet einen mit Würstchen garnierten und mit sedierenden Tabletten präparierten Kartoffelgratin und einen mit Medikamenten versetzten spanischen Anis-Likör vor, wobei die Ehefrau um die Vorliebe ihres Mannes für dieses Getränk weiß. Am Abend bringt sie das Essen vorbei, von dem er aber nicht probiert - was womöglich sein Leben rettet.

Dem Gifttrunk kann er aber nicht widerstehen. Die Frau bringt ihren nach dessen Genuss schläfrigen Ehemann noch ins Bett und verschwindet, nachdem sie die Terrassentür geöffnet hat. Wenig später fährt sie erneut zu dem Anwesen ihres gut 20 Jahre älteren Mannes, diesmal in Begleitung ihrer Freundin. Diese gelangt leicht ins Haus und ritzt den Arm des schlafenden Opfers „zur Probe“ an. Dann wagt sie den längeren Schnitt mit einem Kochfeldschaber, um die Pulsader zu durchtrennen. Doch diesmal wacht der Mann vor Schmerz auf, gelangt blutend zu den Nachbarn und wird durch eine Notoperation gerettet. Die Täterin entkommt, hat aber in ihrer Panik das Mordwerkzeug mitgenommen, so dass die Ermittler schnell einen Suizid ausschließen können.

In der Verhandlung belasteten sich die beiden Frauen gegenseitig: Die Ältere sprach von Druck, Zwang und gelegentlichen Schlägen, wodurch sie sich gezwungen gesehen habe, mitzumachen. Insbesondere für die behaupteten Handgreiflichkeiten konnte das Gericht keine Beweise sehen. Aber sie habe wohl die Gunst ihrer Freundin nicht verlieren wollen, weil sie das Zusammenleben mit der ihr ans Herz gewachsenen Tochter der 36-Jährigen sehr schätzte. Umgekehrt fand das Gericht auch keine Indizien für die These der Ehefrau, dass die mit Eigentumsdelikten schon häufig auffällig gewordene andere Frau den Mann habe ausrauben wollen. 2000 Euro Bargeld im Geldbeutel lagen unberührt im Haus.

© dpa-infocom, dpa:210428-99-389463/3

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Erstellt:
28. April 2021, 16:27 Uhr

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