Ludwigsburg setzt auf Luftfilter gegen Stickstoffdioxid

dpa/lsw Ludwigsburg. Die Stadt Ludwigsburg will mit Hilfe von Luftfiltersäulen gegen zu hohe Stickstoffdioxid-Werte vorgehen. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden als zusätzliche Maßnahme Filter für Stickstoffdioxid und Feinstaub eingesetzt, wie die Stadt mitteilte. Nur an einer vielbefahrenden Straße würden die Schadstoff-Grenzen noch punktuell überschritten. Dort werden 15 Anlagen aufgestellt. Das Land fördert den Schritt mit rund 1,2 Millionen Euro. Die Stadt steuert 100.000 Euro bei, wie der Fachbereichsleiter für nachhaltige Mobilität in Ludwigsburg, Matthias Knobloch, am Freitag erläuterte.

Autos fahren an einer Messstation in Ludwigsburg vorbei. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Autos fahren an einer Messstation in Ludwigsburg vorbei. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Deutschland hat laut dem Urteil des EuGH vom Donnerstag jahrelang zu wenig getan, um die Bürger in vielen Städten vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu schützen. Ludwigsburg gehört nach Angaben des Bundesumweltministeriums zu den sechs Städten, die im Corona-Jahr 2020 die NO2-Grenzwerte nicht einhielten, darunter Stuttgart, München, Limburg, Darmstadt und Hamburg.

Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Laut der Landesanstalt für Umwelt lagen die Werte 2020 in der Ludwigsburger Schlossstraße bei 47, in Stuttgart an zwei Messstellen bei 41 (Talstraße) und 43 (Pragstraße).

Die in Stuttgart bereits eingesetzten Filter saugen der Stadt Ludwigsburg zufolge die verunreinigte Luft an und binden über 80 Prozent des darin enthaltenen Stickstoffdioxids und Feinstaubs. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen, insbesondere in älteren Diesel-Fahrzeugen.

Experte Knobloch hofft, dass die Flottenerneuerung mit dazu beiträgt, dass der Grenzwert unterschritten wird. Dieselfahrverbote, wie sie die Deutsche Umwelthilfe gefordert hatte, kommen nach seinen Worten zunächst nicht in Betracht. „Sie sind aber noch nicht vom Tisch“, sagte Knobloch. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte anders als der Bundesverwaltungsgericht von Ludwigsburg verlangt, dass Dieselfahrverbote bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Betracht zu ziehen seien.

Neben den bereits genutzten Instrumenten wie Ausbau von Radwegen und Nahverkehr müsse auch der Durchgangsverkehr in der Stadt eingedämmt werden, forderte Knobloch. Die vierspurige Schlossstraße mitten durch die City werde täglich von 60.000 Fahrzeugen genutzt, auch als Abkürzung zwischen der Autobahn 8 und Stuttgart.

In der Landeshauptstadt Stuttgart hieß es zum EuGH-Urteil: „Wir prüfen nun eingehend, was dies für Stuttgart bedeutet. Danach werden wir uns mit dem Land austauschen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.“

© dpa-infocom, dpa:210604-99-863366/2

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Erstellt:
4. Juni 2021, 15:25 Uhr

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