Schwarz-rote Koalition

Mögliche Eckpunkte für Heizungsgesetz und „Bio-Treppe“

Deutschland vor der Abschaffung von „Habecks Heizungsgesetz“? Was zur Grundsatzeinigung von CDU/CSU und SPD bekannt ist und was noch nicht.

Erneuerbare Energien sollen ohne Zwang gefördert werden: Biogasanlage in Norddeutschland (Symbolbild).

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Erneuerbare Energien sollen ohne Zwang gefördert werden: Biogasanlage in Norddeutschland (Symbolbild).

Von Michael Maier

Kurz vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben sich CDU/CSU und SPD im Bund überraschend auf mögliche neue Eckpunkte für das Heizungsgesetz geeinigt.

Laufen diese auf die im Koalitionsvertrag angekündigte „Abschaffung“ hinaus? Die letzte Entscheidung bleibt hier dem Bundestag vorbehalten. Zumindest theoretisch könnte die SPD-Fraktion noch Diskussionen einfordern oder gar ihre Zustimmung verweigern.

Das sind die geplanten Änderungen im Gebäudeenergiegesetz, das in seiner Urform übrigens nicht von der Ampel stammt, sondern von der früheren Großen Koalition unter Angela Merkel:

Eckpunkte für das neue Heizungsgesetz (Stand: 24. Februar)

  • „Abschaffung des Heizungsgesetzes“: Die 2023 unter Robert Habeck eingeführten Paragrafen 71, 71p und 72 GEG werden gestrichen. Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und Betriebsverbote entfallen somit. Eigentümer entscheiden frei über ihre Heizungsart. Alle Technologien bleiben grundsätzlich erlaubt, einschließlich Gas und auch Öl.
  • „Bio-Treppe“: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 1. Januar 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe (wie Biomethan) nutzen, mit stufenweisem Anstieg bis 2040. Die einzelnen Stufen sind noch nicht festgelegt.
  • Entlastung: Der CO₂-Preis entfällt für den grünen Anteil.
  • Ergänzend wird im Großhandel eine Quote für Biogas und Bio-Heizöl eingeführt (Start 2028 mit bis zu 1 Prozent), die bis 2030 mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ einsparen soll.
  • Förderung: Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 gesichert.
  • EU-Gebäuderichtlinie: 1:1-Umsetzung unter Ausschöpfung aller Spielräume. Keine individuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude. Ab 2028 müssen neue öffentliche Nichtwohngebäude, ab 2030 alle Neubauten „Nullemissionsgebäude“ sein.
  • Wärmeplanung: Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern wird die Planung stark vereinfacht (auf 20 Prozent des bisherigen Aufwands). Die Datenübermittlungspflicht wird für Einfamilienhäuser abgeschafft. Die Pflicht zur Kälteplanung beschränkt sich auf Kommunen über 45.000 Einwohner.
  • Fernwärme: Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze werden vorangetrieben. Geplant sind eine verpflichtende Preistransparenz-Plattform, gestärkte Preisaufsicht, eine Schlichtungsstelle sowie Anpassungen von Verordnungen.
  • Zeitplan: Kabinettsbeschluss bis Ostern 2026, Inkrafttreten vor dem 1. Juli.

Heizungsgesetz-Eckpunkte im Widerspruch zum Klimaschutz?

Es liegt somit ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Spannend wird sein, wie es jetzt weitergeht. Noch nicht alle Parameter scheinen zu 100 Prozent festgeklopft zu sein. Einige Beobachter meinen jedenfalls, dass das EU-Recht teilweise gegen die neuen Eckpunkte sprechen könnte, da Verkehr und Gebäude beim Klimaschutz derzeit stark hinterher hinken.

Womöglich widerspricht die Einigung von CDU/CSU und SPD auch einem wegweisenden Urteil in Berlin-Brandenburg vor wenigen Wochen. Darin ist festgelegt, dass die Bundesregierung bis Mitte des Jahres einen verbindlichen Fahrplan zum Klimaschutz vorlegen muss.

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Erstellt:
25. Februar 2026, 11:34 Uhr
Aktualisiert:
25. Februar 2026, 11:42 Uhr

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