Nach tödlichem Unfall in Murrhardt: Lkw-Fahrer nimmt Berufung zurück

Der Prozess um die im Juni 2022 im Kreisverkehr bei Murrhardt getötete 64-jährige Radfahrerin ist beendet.

Bereits zum zweiten mal wurde der Fall des tödlichen Unfalls in Murrhardt nun verhandelt. Symbolfoto: Sang Hyun Cho/Pixabay

© Sang Hyun Cho auf Pixabay

Bereits zum zweiten mal wurde der Fall des tödlichen Unfalls in Murrhardt nun verhandelt. Symbolfoto: Sang Hyun Cho/Pixabay

Von Bernd Winckler

MURRHARDT/Stuttgart. Der Prozess um die im Jahr 2022 bei einem Unfall im Kreisverkehr zwischen Murrhardt und Sulzbach an der Murr ums Leben gekommene 64-jährige E-Bike-Fahrerin (wir berichteten) ist mit der Berufungsrücknahme des Angeklagten am Stuttgarter Landgericht zu Ende gegangen. Dort war der Fall nach der Berufung des Verteidigers in zweiter Instanz verhandelt worden. Begonnen hatte der Prozess am Backnanger Amtsgericht.

Der Angeklagte, ein heute 56-jähriger Berufs-Lkw-Fahrer, soll die Frau am 24. Juni 2022 bei der Einfahrt von der Landesstraße1066 von Sulzbach kommend in den Harbach-Kreisverkehr bei Murrhardt übersehen und tödlich verletzt haben. Die 64-jährige Radfahrerin wurde von dem Lkw erfasst und eingeklemmt. Trotz hörbarer Geräusche habe der Fahrer nicht angehalten, sondern sein Fahrzeug erst nach mehreren Metern gestoppt, hieß es in der Anklage. Dabei habe er das E-Bike des Opfers noch rund 30 Meter mitgeschleift. Die Verletzungen der Frau waren so gravierend, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb. Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Kraftfahrer notfalls anhalten, um festzustellen, ob sich in seinem toten Winkel ein Mensch aufhält, so die Argumentation der Anklage.

Verkehrssachverständiger: „Nicht richtig zu schauen, ist eine leidige Angewohnheit bei vielen Lkw-Fahrern, die sehr viel und sehr oft fahren und deshalb ihre Aufmerksamkeit mit der Zeit missachten.“

Nicht nur für das Opfer und die Hinterbliebenen ist der Unfall tragisch, auch der Fahrer des Holztransporters sei fassungslos und traumatisiert gewesen, bekundete er am ersten Prozesstag der Berufungsinstanz am Stuttgarter Landgericht.

Der zweite und somit auch letzte Tag des Prozesses vor dem Landgericht war geprägt von den Angaben eines Verkehrssachverständigen. Den Gutachter hatte das Gericht zu der Frage angehört, ob es möglich sei, dass der Angeklagte bei seiner Fahrt mit dem 40-Tonner an jenem 24. Juni im Kreisel nach vorne links keinerlei Sicht hatte. Dort nämlich soll sich das Opfer, die 64-jährige Radfahrerin, befunden haben, die daraufhin von dem schweren Holztransporter überrollt und getötet wurde.

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Anhand akribisch genauer Ermittlungen und Vergleichsfahrten hatte der Sachverständige zwar festgestellt, dass der Angeklagte von seiner Sitzposition im Führerhaus die Pedelecfahrerin mitten im Verkehrskreisel nicht sehen konnte, sie aber hätte sehen können, wenn er sich nur um 15 Zentimeter nach vorne gebeugt und dann nach unten geschaut hätte.

Das sei eine leidige Angewohnheit bei vielen Lkw-Fahrern, die sehr viel und sehr oft fahren und deshalb ihre Aufmerksamkeit mit der Zeit missachten, befand der Gutachter. Zudem stellte der Sachverständige noch fest, dass der Angeklagte mit seinem Transporter mitten im Kreisel die Fahrbahn geschnitten hatte und so das Opfer frontal erwischte.

Der Vorsitzende Richter erklärte gestern daraufhin, dass er nach der vorläufigen Bewertung des Falls keine Möglichkeit zu dem geforderten Freispruch sehe. In Richtung Anklagebank empfahl er, die Berufung zurückzunehmen.

Dem folgte der 56-Jährige nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger, sodass das Urteil des Amtsgerichts Backnang vom 25. September vergangenen Jahres – eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro und drei Monate Fahrverbot – damit rechtskräftig wurde. Gegen diesen Schuldspruch hatte der Verteidiger Berufung eingelegt, mit dem Ziel eines Teilfreispruchs hinsichtlich des dreimonatigen Fahrverbots.

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Erstellt:
24. Februar 2024, 16:00 Uhr

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