Nichts bleibt vom Spionagevorwurf

Das Bezirksgericht Zürich spricht den Anwalt Eckart Seith vom Vorwurf des Nachrichtendienstes frei – bestraft ihn aber dennoch

Prozess - Ende eines Wirtschaftskrimis: Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith hat für den Drogerieunternehmer Erwin Müller Schadenersatz erstritten. Nun wurde er selbst wegen Anstiftung zu Vergehen gegen das Bankengesetz verurteilt.

Zürich Mit einer Gefühlslage irgendwo zwischen Sieg und Niederlage hat Eckart Seith am Donnerstagvormittag das Bezirksgericht in der Züricher Innenstadt verlassen. Gerade hatte der Richter Sebastian Aeppli sein Urteil gegen den Stuttgarter Anwalt und seine beiden Mitangeklagten Volker S. und Bernhard V. gesprochen. Die Kernvorwürfe der Züricher Staatsanwaltschaft, nämlich wirtschaftlicher Nachrichtendienst, die „Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses“ sowie des Bank- und Börsengeheimnisses, hatte der Richter verworfen. Es blieb eine Verurteilung wegen „der Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen“.

„Natürlich ist das, in Anführungsstrichen, ein Erfolg“, sagte Seith nach dem Richterspruch. „Ich durfte die angeblich geheimen Dokumente verwenden, um betrogenen Kunden der Sarasin-Bank zu ihrem Recht zu verhelfen.“ Zugleich habe er beigetragen zu verhindern, dass die deutschen Steuerzahler weiter ausgeplündert würden. Für seinen Mandanten Erwin Müller, Drogerieunternehmer aus Ulm, hatte Seith vor dem Landgericht Ulm Schadenersatz von mehr als 50 Millionen Euro erstritten. Müllers Geldeinlage war ohne dessen Wissen in illegale Cum-Ex-Geschäfte gesteckt worden – mit dem Ergebnis eines Totalverlustes, als der deutsche Fiskus solche Geschäfte 2012 unterband.

Mithilfe interner Gutachten der Sarasin-Bank, die Seith von Volker S., damals Compliance-Chef des Geldhauses, sowie dem Kundenberater Bernhard V. bekam, wurde nicht nur die Zivilklage gewonnen. Die Weiterleitung der Unterlagen durch den Anwalt an deutsche Strafverfolgungsbehörden half, den gesamten Cum-Ex-Skandal aufzuhellen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess versucht, diesen Kontext auszublenden und lediglich den angeblichen Dokumentenverkauf in den Fokus zu rücken. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Der Richter Aeppli bezeichnete das Verhalten der Sarasin-Bank in seiner Urteilsbegründung als „verwerflich“. Doch wegen einer Unterlage, die im Vorfeld des Prozesses keinerlei wirklich bedeutende Rolle zu spielen schien, wurde Seith dennoch verurteilt.

Neben den die Bank belastenden Gutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer soll auch eine sogenannte Kleine Kundenliste die Hände gewechselt haben, darauf die Namen fünf anderer damaliger Sarasin-Kunden, deren Geld ins Cum-Ex-Karussell transferiert wurde. Diese Namen hätte Seith nicht verwenden dürfen, so der Richter. Aeppli nahm davon den Namen Carsten Maschmeyer aus. Der deutsche Investor, der ebenfalls im Zuge der Cum-Ex-Deals Geld verlor, hatte sich 2015 außergerichtlich mit der Bank auf eine Rückzahlung von knapp neun Millionen Euro geeinigt. Dennoch: Seith habe nicht nur zur Übergabe des Dokuments angestiftet, so das Gericht, sondern auch gegen das Anwaltsgesetz verstoßen, „wonach Anwälte ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben haben“.

Damit wäre der Anwalt, sofern das Urteil rechtskräftig wird, zwar kein Wirtschaftsspion, aber dennoch vorbestraft. Das Gericht hat ausdrücklich auf die Möglichkeit der Berufung beim Obergericht des Kantons Zürich hingewiesen. Noch während der Verhandlung ließ Seith über seinen Verteidiger erklären, er werde diese Möglichkeit nutzen. Später sagte er auf Anfrage: „Das Urteil ist das Feigenblatt für das Totalversagen der Züricher Justiz.“ Die vom Gericht angeführte Kleine Kundenliste habe er nie gesehen. Sie hätte für den von ihm geführten Prozess zugunsten Erwin Müllers auch keinerlei Bedeutung gehabt.

Den Mitangeklagten Volker S. traf das härteste Urteil. Der Vorwurf der Wirtschaftsspionage gegen ihn wurde bestätigt. Aber nicht, weil er Bankunterlagen an Eckart Seith reichte, sondern weil Papiere von ihm an den Journalisten eines deutschen Magazins gegangen sein sollen. 13 Monate Haft auf Bewährung wurden in Zürich verhängt. Der Fall beschäftigt auch die Staatsanwaltschaft Hamburg. Seith sagt, sein Eindruck sei, dass die Gerichtsurteile vor allem den Zweck hätten, künftige Schadenersatzforderungen seiner Mitangeklagten abzuwenden. Deren wirtschaftliche Existenz sei während der Ermittlungen in den vergangenen fünf Jahren vernichtet worden. Der kranke Volker S. hat bereits sechs Monate in Schweizer Untersuchungshaft verbracht und in dieser Zeit ein Geständnis im Sinn der Anklage abgelegt. Am ersten Prozesstag in Zürich hatte er jedoch mit Verweis auf den Druck, der im Gefängnis auf ihn ausgeübt worden sei, widerrufen. Die Sarasin-Bank verzichtete auf einen Kommentar.

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Erstellt:
12. April 2019, 03:12 Uhr

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