Pläne für den Windpark in Aspach und Oppenweiler werden konkret

Noch im Herbst möchten EnBW und Uhl Windkraft den Genehmigungsantrag für die acht Anlagen in Aspach und Oppenweiler einreichen. Bislang haben die Gutachten keine größeren Hindernisse offenbart.

In wenigen Jahren könnten auch in Aspach und Oppenweiler schon Windräder aus dem Wald ragen. Symbolfoto: stock.adobe.com/Herr Loeffler

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In wenigen Jahren könnten auch in Aspach und Oppenweiler schon Windräder aus dem Wald ragen. Symbolfoto: stock.adobe.com/Herr Loeffler

Von Lorena Greppo

Aspach/Oppenweiler. Um den geplanten Windpark in Aspach und Oppenweiler ist es in den vergangenen Monaten ruhig geworden. Zu ruhig, finden manche. Denn in den Gemeinderäten der beiden Kommunen landen immer wieder Anfragen aus der Bürgerschaft bezüglich des Fortschritts des Projekts – sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern. Und immer wieder müssen Sabine Welte-Hauff und Bernhard Bühler die Interessierten vertrösten: Es liegen keine neuen Unterlagen vor, heißt es.

Das könnte sich bald ändern, wie Philip Gohl, Projektleiter bei Uhl Windkraft, verrät. Noch im Herbst soll der Genehmigungsantrag eingereicht werden. Momentan sei man daran, die Antragsunterlagen zu erstellen. Es gelte, alles in Form zu bringen, sodass das notwendige Verfahren zur Genehmigung zügig durchlaufen werden kann. „Es müssen noch Gutachten abgeschlossen werden“, sagt er. Allerdings ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen. „Wir reden inzwischen von Wochen, nicht mehr Monaten, bis wir die Genehmigung beantragen.“ Die Projektverantwortlichen seien im regen Austausch mit dem Landratsamt.

Auf größere Hindernisse scheinen die Kooperationspartner nicht gestoßen zu sein. „Die meisten Gutachten liegen vor“, bestätigt Philip Gohl, etwa in Sachen Lärm und Schattenwurf. „Dabei sind keine Aspekte zutage gekommen, bei denen wir sagen würden, wir hätten sie nicht erwartet.“ Für jene Reibungspunkte, die erkannt wurden, gebe es Maßnahmen, um die Konflikte auszuräumen. Das betrifft beispielsweise die Lärmwerte. Hier würden die geplanten Anlagen wohl nachts etwas gedrosselt, damit die nahe gelegenen Wohngebiete nicht übermäßig belastet werden.

Genehmigung in wenigen Monaten?

Sobald alle Unterlagen für den Genehmigungsantrag fertig sind, sollen auch die betroffenen Gemeinden informiert werden. Auch die Bürgerschaft soll dann die Möglichkeit bekommen, Fragen zu klären und Unsicherheiten auszuräumen. „Das alles macht mehr Sinn, wenn man die Bewertungsbasis vorliegen hat“, erklärt der Projektleiter. Wenn der Antrag auf den Weg gebracht ist, habe man die Grundlage, um über Konkretes zu sprechen.

Wie schnell es nach der Antragstellung geht, verdeutlicht der Grünen-Landtagsabgeordnete Ralf Nentwich mit einem Beispiel: „Im Nachbarwahlkreis Schwäbisch Hall wurde ein Windrad von der Antragsstellung bis zur Genehmigung in sechs Monaten umgesetzt. Diese Geschwindigkeit ist für mich die Benchmark und Anspruch an das Genehmigungsverfahren in Oppenweiler und an weiteren Standorten.“ Er würde sich darüber hinaus freuen, wenn die Bürgerschaft mit genossenschaftlichen oder anderen Beteiligungsmodellen partizipieren könnte. Den Windpark sieht der Abgeordnete als großen Standortvorteil. „Firmen können hier dann CO2-neutral produzieren“, erklärt er. Das werde in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Für ihn handele es sich um ein „superwichtiges Projekt, das ich vollkommen unterstütze“.

Dass die Pläne für den Windpark nicht bei allen gut ankommen, weiß aber auch Philip Gohl. Bei der ersten Infoveranstaltung sowie bei einem Vor-Ort-Termin in Mainhardt habe es am Rande Gespräche mit Windkraftgegnern gegeben. Er weiß allerdings auch: „Es ist schwierig, da auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.“

Bürgerinitiative hat Verein gegründet

Währenddessen hat sich die Bürgerinitiative „Walderhalt statt Windindustrie“, die sich als Gegenseite zum Projekt formiert hatte, neu und breiter aufgestellt, nämlich mit der Gründung des Vereins „Naturerhalt Schwäbisch-Fränkischer Wald“. Dieser hat, anders als die Bürgerinitiative, nicht allein die Verhinderung des Windparks zum Ziel, sondern sieht das Aufgabenfeld weiter gefasst. So hat es sich der Verein nach eigenen Angaben auf die Fahnen geschrieben, den Menschen „durch Vorträge, Exkursionen, Führungen, Ausstellungen und Publikationen (...) die Natur wieder näherzubringen und die damit verbundene Bedeutung des Schutzes von Lebensräumen und der Artenvielfalt“. Darüber hinaus wolle man Forschungsaktivitäten fördern, die ein besseres Verständnis der ökologischen Zusammenhänge vermitteln.

Ralf Nentwich wiederum äußert deutliche Kritik an der Bürgerinitiative. Sie bediene sich „einer sehr populistischen Logik und ist mit der AfD-nahen ‚Bundesinitiative Vernunftkraft‘ verknüpft“, erklärt er. Diese sieht sich als Dachverband der Antiwindkraftbewegung in Deutschland. Auch das damit verbundene Europäische Institut für Energie und Klima und dessen „Fachbeirat“ seien sehr kritisch zu sehen. „Die meisten sind keine Klimaexperten, stilisieren sich aber als solche.“

Die Eckdaten des geplanten Windparks

Das Projekt Noch im Herbst soll der Genehmigungsantrag für den Windpark Aspach-Oppenweiler eingereicht werden. Nach Erhalt der Genehmigung, voraussichtlich im Jahr 2024, und dem darauffolgenden Ausschreibungsverfahren ist eine Inbetriebnahme des Windparks im vierten Quartal 2026 geplant.

Das Gebiet Das Planungsgebiet für den Windpark besteht aus zwei Teilen, die sich nordwestlich von Oppenweiler sowie nordöstlich von Aspach befinden. Die Abstände zur nächstgelegenen zusammenhängenden Wohnbebauung betragen zirka einen Kilometer.

Die Waldfläche Pro Windrad wird eine Fläche von etwas mehr als 0,5 Hektar dauerhaft benötigt. Hinzu kommen die Zufahrt zu den Anlagenstandorten und temporär benötigte Flächen, beispielsweise für die Vormontage der Bauteile. In Summe gehen die Kooperationspartner aktuell davon aus, dass die gesamte Waldinanspruchnahme (dauerhafte und temporäre Flächen) weniger als zehn Hektar beträgt. Temporär benötigte Rodungsflächen werden nach Ende der Baumaßnahmen wieder vollständig rekultiviert.

Der Zeitraum Der Betrieb der Anlagen ist für einen Zeitraum von 25 Jahren vorgesehen. Danach werden die Anlagen zurückgebaut. Dies ist üblicherweise eine Genehmigungsauflage, die mit einer Rückbaubürgschaft abzusichern ist. Ob dann ein Weiterbetrieb oder Ersatz geplant wird, ist heute nicht vorhersehbar.

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Erstellt:
18. Oktober 2023, 06:00 Uhr

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