Polizisten geschlagen und getreten

Alkoholgenuss wird einem 47-Jährigen zum Verhängnis. Lagerarbeiter muss 15 Monate in Haft.

 Für ein Jahr und drei Monate muss ein 47-Jähriger ins Gefängnis. Er war gewalttätig gegen Polizisten geworden. okanakdeniz/stock.adobe.com

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Für ein Jahr und drei Monate muss ein 47-Jähriger ins Gefängnis. Er war gewalttätig gegen Polizisten geworden. okanakdeniz/stock.adobe.com

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Für ein Jahr und drei Monate muss ein 47-Jähriger ins Gefängnis. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt. Streng genommen sind es in der Sprache der Juristen vier Vergehen, für die sich der Lagerfacharbeiter aus Backnang vor dem Amtsrichter verantworten musste. Zum einen Angriff, zum anderen Widerstand, schließlich Beleidigung und zuletzt Körperverletzung gegenüber Polizeibeamten.

Ein Novemberabend im letzten Jahr. Gegen 15.30 Uhr beendet der Lagerfacharbeiter seinen Berufsalltag und macht sich auf den Heimweg. Eifrig löscht er während des Unterwegsseins seinen Durst. Fünf bis sechs Bier und zwei Kurze seien es gewesen, so sagt er in der Verhandlung. Gegen 20.30 Uhr überkommt ihn dann der Hunger. Bei einem Imbissstand, den er ansteuert, gibt es allerdings keinen Döner mehr.

Der Angeklagte bedankt sich mit einem Faustschlag ins Gesicht.

Irgendwie kommt es mit dem Imbissmitarbeiter zu Meinungsverschiedenheiten, sodass dieser ihn schließlich des Lokals verweist. Der 47-Jährige bedankt sich mit einem Faustschlag ins Gesicht. Weil der 39-jährige Gastronom weitere Aktionen des Angetrunkenen fürchtet, ruft er die Polizei. Diese erteilt dem 47-Jährigen einen Platzverweis. Da der Lagerfacharbeiter diesem nicht nachkommt, werden ihm nach Ankündigung durch die Ordnungshüter schließlich Handschellen angelegt.

Als er auf dem Rücksitz des Einsatzfahrzeugs sitzt, schlägt die Stimmung um. Der 47-Jährige legt sich hin. Die Polizisten aber wollen ihm für die Fahrt den Sicherheitsgurt anlegen. Der Angetrunkene schreit und jammert. Mit seiner Bodycam hat ein Polizeibeamter die Szene festgehalten. In der Gerichtsverhandlung werden die Aufnahmen vorgeführt. Aber nicht genug damit. Der Lagerist tritt nach den Beamten, bedenkt sie mit Schimpfworten. In der Polizeistation angekommen hat sich der 47-Jährige wieder beruhigt. In die Gewahrsamszelle gebracht, informieren die Beamten ihren Delinquenten über das, was nun passieren soll. Aber kaum ist dieser seiner Handschellen ledig, beginnt eine neue Runde. Erst versucht der Lagerist, an den Schlagstock des Beamten zu kommen. Als ihm dies nicht gelingt, versetzt er dem Beamten einen Kinnhaken. Jetzt wollen die Beamten den Renitenten erneut mit den Handschellen bändigen. Abermals entsteht ein Gerangel, bei dem sich der Lagerist hin- und herwirft, tritt, die Beine eines Beamten mit den eigenen Beinen in die Zange nimmt. Mit vereinten Kräften gelingt es mehreren Beamten, den Widerspenstigen mit Handschellen vor sich selbst und anderen zu bewahren.

In der Verhandlung hat der 47-Jährige nur eine Antwort zu dem Vorgefallenen: Alles, was ihm da per Anklageschrift vorgeworfen wird, stimmt nicht. Der Imbissmitarbeiter hat ihn nicht bedient und auch das von ihm schon auf den Tresen gelegte Geld einbehalten. Mehr war da nicht. Und die Polizisten, ja die, die hätten sich nach dem Platzverweis überfallartig auf ihn gestürzt, ihn ins Auto geworfen und seine Füße eingeklemmt. Und dann zählt er die Verletzungen auf, die er durch die Polizisten erlitten habe.

Der Imbissmitarbeiter, in den Zeugenstand gerufen, bestätigt freilich die in der Anklageschrift festgehaltene Version des Geschehens. Und auch zwei Polizeibeamte tun dies, die an jenem Abend mit dem Lageristen zu tun hatten. Wäre auch ein starkes Stück gewesen, so sagt der Richter später in der Urteilsbegründung, wenn die Beamten wider besseres Wissen die Unwahrheit aufgetischt hätten, ganz abgesehen von den beamtenrechtlichen Konsequenzen.

Insgesamt 23 Einträge umfasst das Vorstrafenregister des Angeklagten. Ein halbes Dutzend ergangene Urteile liest der Richter auszugsweise vor. Schon mehrfach stand der Angeklagte wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegenüber Polizeibeamten vor dem Kadi.

Für den Staatsanwalt ist die Sache klar. In seinem Plädoyer sagt er, dass sich die Anklage bestätigt habe. Die Tat müssen mit 16 Monaten Gefängnis geahndet werden. Es gäbe keinen Grund, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger des Angeklagten meint, dass sein Mandant das Vorgefallene aus seiner Sicht erzählt habe. Leider sei diese durch den Alkoholgenuss getrübt. Da die malträtierten Polizeibeamten keine gravierenden Folgen davongetragen hätten, sei eine mildere Strafe anzusetzen: acht Monate. Das mit der Bewährung lässt er offen.

Wie ein roter Faden zieht sich das Alkoholproblem durch das Leben.

Nach kurzer Beratungszeit verhängt der Richter 15 Monate Gefängnis. Wie ein roter Faden, so sagt er, ziehe sich das Alkoholproblem durch das Leben des Angeklagten. Und unter Alkohol werde er straffällig. Dass er in diesem Jahr vier Beratungsgespräche zu seiner Sucht absolviert habe, reiche nicht aus. Trotz geordneter Wohnsituation bei seinen Eltern und einem festen Arbeitsplatz habe es der Angeklagte nicht geschafft, sich straffrei zu halten. Die bei einem Gerichtsurteil in Ulm im September 2020 – zwei Monate vor dem Backnanger Vorfall! – ausgesetzte Bewährung habe der 47-Jährige vermasselt. Dass sich das Leben des 47-Jährigen bessere, sei zu hoffen, aber gegenwärtig nicht zu erwarten. Deshalb könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Erstellt:
12. Juni 2021, 06:00 Uhr

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