Rathaus verschickt altes Merkblatt der Landtagswahl

Panne im Backnanger Hauptamt im Vorfeld der Bundestagswahl. 150 Bürger haben mit den Briefwahlunterlagen ein falsches Merkblatt erhalten.

Der Stein des Anstoßes: Das Merkblatt war für die Landtagswahl im März vorgesehen. Illustration: J. Bauer

Der Stein des Anstoßes: Das Merkblatt war für die Landtagswahl im März vorgesehen. Illustration: J. Bauer

Von Matthias Nothstein

Backnang. Das Backnanger Hauptamt hat in 150 Fällen den Briefwahlunterlagen versehentlich ein falsches Merkblatt beigefügt. Amtsleiter Timo Mäule streut Asche auf sein Haupt, sagt aber im gleichen Atemzug: „Das Malheur führt nicht zu der Ungültigkeit der Wahl.“ Zu dieser Einschätzung ist er nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung gekommen. Auch die habe laut Mäule betont, dass die Panne kein Grund sei, der zur Nichtigkeit der Bundestagswahl führen kann.

Insgesamt handelt es sich zwar nur um 150 Briefe, so viele hat ein Mitarbeiter des Amts an dem betreffenden Tag bearbeitet. Bisher haben zwei Bürger den Fehler bei der Stadt gemeldet. Weil im Nachgang nicht identifiziert werden kann, wer die falsche Post erhalten hat, bekommen nun all jene Backnanger Briefwähler neue Unterlagen, die bis zum Zeitpunkt der Panne bereits beliefert waren. Zudem betont Mäule, dass nur das Merkblatt falsch war, es enthielt die Anleitung zur Landtagswahl vom 14. März. Besonders heikel dabei: Gleich im ersten Hinweis heißt es: „Sie haben nur eine Stimme.“ Und das Zahlwort eine ist auch noch fett hervorgehoben. Bei der Bundestagswahl haben die Wähler jedoch zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme, jeweils für einen Kandidaten und eine Partei. Die unterschiedliche Stimmenzahl irritiert viele Bürgern ohnehin, nun umso mehr.

Der Rest der Post war korrekt

Mäule legt jedoch Wert darauf, dass der Rest der Post korrekt war, also die versendeten Wahlscheine, die Stimmzettel und die übrigen Wahlunterlagen. Mäule: „Alle Betroffenen wurden hierüber persönlich unterrichtet und erhalten nachträglich das korrekte Merkblatt.“ Betroffene, die aufgrund des Merkblatts nur eine Stimme abgegeben haben, sollten sich beim Wahlamt der Stadt melden. Ihnen wird ein neuer Wahlschein samt Briefwahlunterlagen zur Verfügung gestellt. Der erste Wahlzettel wird in diesem Fall für ungültig erklärt. Alle anderen, die trotz des falschen Hinweises zwei Stimmen oder ganz bewusst nur eine Stimme abgegeben haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen, ihr Votum zählt.

Stellt sich nun nur noch die Frage, wie das Missgeschick passieren konnte. Laut Mäule hatte der Mitarbeiter einen Packen mit den alten Merkblättern versehentlich auf den Tisch bekommen und den Fehler beim Kuvertieren nicht bemerkt. „Das ist allen Beteiligten ausgesprochen peinlich. Es wurden Gespräche geführt, wie so etwas verhindert werden kann, und ich garantiere: Das passiert den Beteiligten nie wieder.“

Das bleibt zu hoffen. Denn die Panne ist bereits die zweite innerhalb weniger Wochen. Auch die Wahlunterlagen zur Wahl der Seniorenvertreter mussten zweimal verschickt werden, auch in diesem Fall hatte es Probleme gegeben. Wobei Mäule sogleich klarstellt, dass dies nicht auf die Kappe des Hauptamts geht, die Wahl der Seniorenvertreter wird vom Amt für Familie, Jugend und Bildung abgewickelt. Zudem relativiert Mäule die Dimension des ersten Fehlers, da es sich bei den Seniorenvertretern eigentlich nicht um eine Wahl handelt, sondern um eine Abstimmung. Der kleine, aber feine Unterschied liegt darin, dass die Bundes- oder Landtagswahl Pflichtveranstaltungen sind, die Kommune aber selbst bestimmen kann, ob sie Seniorenvertreter haben möchte. „Das ist ein freiwilliges Angebot.“

Die Panne bei der Seniorenvertreterwahl erklärt Mäule dadurch, dass der Druck der Wahlunterlagen an das kommunale Rechenzentrum vergeben wurde. Dort wurden mit einem Datensatz verschiedene Drucker gefüttert, wodurch auch die Ergebnisse verschieden ausfielen. Einige Papiere wurden hinten und vorne bedruckt, andere nur vorne, auch die Farben waren am Ende nicht einheitlich und dadurch nicht korrekt. Am Ende musste alles nochmals wiederholt und die Unterlagen mussten neu zusammengestellt werden. Die Einschätzung Mäules, ob er Verständnis für die Panne habe, ist ambivalent. „Jein. Einerseits menschlich Ja, da das kommunale Rechenzentrum vor Kurzem erst zusammengeschlossen wurde. Andererseits von offizieller Seite ganz klar Nein. So etwas darf auf keinen Fall passieren.“ Er verweist auf einen anderen Aspekt. „Wenn so etwas zum Beispiel bei den Bescheiden zur Grundsteuer passiert wäre, könnte dies auch rechtliche Konsequenzen haben. Das wäre richtig fatal. Das Malheur jetzt ist ärgerlich, wäre aber nicht vergleichbar.“

Kontakt Wahlberechtigte erreichen das Wahlamt der Stadt Backnang unter Telefon 07191/894-438 oder auch per E-Mail unter organisation@backnang.de. Mehr Informationen gibt es unter www.backnang.de.

Zum Artikel

Erstellt:
10. September 2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Jugendliche wollen in 72 Stunden die Welt verbessern

In einer bundesweiten Sozialaktion ruft der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Kinder und Jugendliche dazu auf, für 72 Stunden gemeinnützige Projekte anzugehen. Die katholische Kirche Backnang und die Kirchengemeinde St. Michael Kirchberg nehmen teil.

Stadt & Kreis

Die Konfirmandenarbeit hat sich sehr verändert

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Konfirmandenarbeit stark verändert. Beispiele aus der Region zeigen, dass der Unterricht längst nicht mehr als reine Unterweisung mit Auswendiglernen gesehen wird.