Razzia wegen Cum-Ex-Geschäften

Rund 180 Ermittler haben Wohnungen und Geschäftsräume in vier Bundesländern durchsucht

Steuerskandal - Rund 180 Ermittler durchsuchten Wohnungen und Geschäftsräume von Verdächtigen.

Frankfurt Die Aufarbeitung des Steuerskandals umCum-Ex-Geschäfteist noch lange nicht abgeschlossen. Zu Beginn dieser Woche durchsuchten Steuerfahnder bundesweit zehn Wohnungen von Verdächtigen sowie Geschäftsräume mehrerer Unternehmen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte. Schwerpunkt der Razzia war Hessen, aber auch in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen wurden einzelne Objekte durchsucht. An dem Einsatz waren 170 Steuerfahnder sowie elf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beteiligt.

Die Ermittlungen richten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen sieben Beschuldigte, darunter zwei ehemalige Bankmitarbeiter. In ganz Deutschland gibt es laut Bundesfinanzministerium über 400 Cum-Ex-Verdachtsfälle, in denen der Fiskus um insgesamt 5,7 Milliarden Euro geprellt worden sein soll. Ein Teil des Geldes wurde mittlerweile aber eingetrieben.

Cum-Ex-Geschäfte waren Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag, bei denen für einmalig abgeführte Kapitalertragsteuern gleich mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden. Da die Kapitalertragsteuer auf die Einkommens- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden kann, entstanden durch die Mehrfachbescheinigungen hohe Steuerausfälle.

Ermöglicht wurde die Masche dadurch, dass die Abführung der Kapitalertragsteuer und die Ausstellung der dazugehörigen Bescheinigung nicht in einer Hand lagen. Erst 2012 wurde dies per Gesetz geändert. Bis dahin sei für die Depotbanken, die die Aktien verwahrten, nicht unbedingt erkennbar gewesen, dass gar keine Steuerbescheinigung hätte ausgestellt werden dürfen, heißt es in einem Sachverständigengutachten für den Bundestag von 2016.

Mittlerweile ist allerdings ein weiterer Trick bekannt geworden: Teilweise verzichteten Banken auf die Abführung der Kapitalertragsteuer mit dem Argument, die Aktiengeschäfte seien mit gegenläufigen Deals verrechnet worden. Dies geht aus einem Urteil des hessischen Finanzgerichts von März 2017 hervor, das sich mit Transaktionen der Dresdner Bank und der Deutschen Bank befasste.

In Cum-Ex-Geschäfte verwickelt waren noch mehr deutsche Geldhäuser, darunter zeitweise auch dieLBBW, die Commerzbank und das Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisengruppe, die DZ Bank. Ein prominenter Fall betrifft die Hypovereinsbank (HVB), die für einen mittlerweile verstorbenen Immobilieninvestor zahlreiche Cum-Ex-Geschäfte tätigte. Gegen ehemalige HVB-Händler und den Steuerberater des ­Investors, Hanno Berger, wurde deshalb ­Anklage erhoben.

Berger gilt als Erfinder der Cum-Ex-Masche, die jahrelang auch von anderen Steuerexperten als legal eingestuft wurde. Über die Zulassung der Anklage gegen den Anwalt, der mittlerweile in der Schweiz lebt, ist noch nicht entschieden. Sie ist beim Landgericht Wiesbaden anhängig.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.spion-oder-whistleblower-stuttgarter-anwalt-von-wirtschaftsspionage-freigesprochen.385d141e-425a-482a-b5d1-9fb5345f67c2.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.cum-fake-affaere-steuergeld-fuer-phantomaktien.3ebd1710-6e49-45a9-a0c4-3961278a4d5e.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.drogerieunternehmer-gegen-sarasin-bank-erwin-mueller-bekommt-seine-millionen-zurueck.0224a72d-e4b4-4832-b4cb-ccbc42edec2f.html

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Erstellt:
12. April 2019, 03:12 Uhr

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