Rekordsumme von 15,5 Milliarden Euro bei Kartellstrafen

Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben in der Vergangenheit hohe Bußgelder verhängt – das entlastet die Länderhaushalte

Seit November 2014 haben die Beamten von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Milliarden Euro an Strafzahlungen gegen Unternehmen verhängt. Die höchste ging an Google.

BrüsselDie Wettbewerbshüter der EU waren in den Jahren der Juncker-Kommission besonders fleißig. Nach Informationen unserer Zeitung haben die Beamten vonEU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestagervon November 2014 bis heute die Rekordsumme von insgesamt 15,5 Milliarden Euro an Kartellstrafen gegen Unternehmen verhängt, die bei verbotenen Preisabsprachen erwischt wurden oder ihre dominierende Marktstellung ausgenutzt haben, um den Wettbewerb auszuhebeln. Damit hat die Kommission etwa doppelt so viel Kartellstrafen eingesammelt wie unter Vestagers Vorgänger Joaquin Almunia. In der Amtszeit des Spaniers haben die Beamten Strafen in Höhe von 8,2 Milliarden Euro gegen Kartelle und wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung ausgesprochen.

In der Amtszeit Vestagers, die mit dem Amtsantritt der neuen Kommission nach der Europawahl zu Ende geht, wurden 44 Kartell-Entscheidungen gefällt. Unter ihrem Vorgänger waren es noch 36 gewesen. ­Google war in zwei von den drei größten Fällen betroffen. Die digitale Plattform musste im vergangenen Jahr 4,3 Milliarden Euro zahlen. Dies war die höchste Strafe, die jemals verhängt wurde.Googlewurde vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung durch das mobile Betriebssystem Android missbraucht zu haben. Google soll Smartphone-Hersteller und Mobilfunkanbieter unter Druck gesetzt haben, damit diese ­Android nutzen. Damit sei es Google darum gegangen, seine Position bei der mobilen Internetsuche und auf dem Browsermarkt zu verbessern. 2017 war bereits Google Search zu einer Strafe von 2,42 Milliarden Euro verpflichtet worden. Vestager warf Google vor, den eigenen Preisvergleichsdienst bei Suchanfragen von Internetnutzern bevorzugt zu haben.

2016 und 2017 verhängten EU-Beamte zudem eine Strafe von 3,8 Milliarden Euro gegen mehrere Lastwagenhersteller aus Europa. Von 1997 bis 2011 hatten fast alle großen Hersteller, also DAF, MAN, Mercedes, Volvo/Renault und Iveco, verbotenerweise Preisabsprachen getroffen. Dadurch zahlten Spediteure, Kommunen und Unternehmen überteuerte Preise.

Die Milliardensummen, die von den Wettbewerbshütern als Kartellstrafen eingetrieben werden, fließen in den EU-Haushalt. Da die Mitgliedstaaten weitgehend die EU finanzieren, mindern die Rückflüsse ihre EU-Beiträge. Letztlich entlasten also die Kartellstrafen die Mitgliedstaaten. Die Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro für Google hat dem Vernehmen nach den Bundeshaushalt um rund 900 Millionen Euro entlastet. Deutschland trägt mit seinen Beiträgen etwa ein Fünftel zum Haushalt der Europäischen Union bei. Neben Verstößen gegen das Kartellrecht gehen die Beamten von Wettbewerbskommissarin Vestager auch Fällen nach, in denen Mitgliedstaaten Unternehmen ungerechtfertigte Beihilfen gewähren. Wenn derartige Fälle aufgedeckt werden, verpflichtet die Kommission die Unternehmen, die zu Unrecht kassierten Vergünstigungen an den jeweiligen Mitgliedstaat ­zurück zu zahlen.

Auch bei Beihilfefällen waren die EU-Wettbewerbshüter unter Vestager besonders aktiv: Von November 2014 bis heute haben sie in 41 Fällen unrechtmäßige Staatsbeihilfen aufgedeckt und dabei rund 18 Milliarden Euro an Rückzahlungen durchgesetzt. Der größte Fall davon war Apple in Irland. Die Kommission ist überzeugt, dass der irische Staat dem Unternehmen ungerechtfertigte Steuervorteile gewährt hat, die dazu führten, dass Apple über Jahre Gewinne in hohen Milliardenbeträgen aus der EU unversteuert herausbringen konnte.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.daimler-co-milliardenstrafe-fuer-lastwagenkartell.458c1e2f-0244-43c3-ba34-c80babecfaa3.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.preiskartell-klagewelle-gegen-die-lastwagenbranche-rollt.95d633c0-fb17-4b22-adac-507c3999c785.html

In 41 Fällen wurden unzulässige staatliche Beihilfen aufgedeckt

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Erstellt:
21. Februar 2019, 03:04 Uhr

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