Taser für Polizisten

Schocken statt schießen

Auch die Bundespolizei sollte Elektroschockpistolen einsetzen dürfen. Es müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein, meint Hauptstadtkorrespondent Tobias Heimbach.

Alternative zur Dienstpistole: Elektro-Taser

© picture alliance/dpa

Alternative zur Dienstpistole: Elektro-Taser

Von Tobias Heimbach

In München erschoss die Polizei am Wochenende eine Frau, die zuvor Menschen mit einem Messer verletzt hatte. Während die Einzelheiten der Tat noch offen sind, hat eine Diskussion über die Ausrüstung von Polizisten begonnen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will auch Bundespolizisten mit Elektroschockpistolen – sogenannten Tasern – ausstatten. Eine sinnvolle Idee, auch wenn dafür einige Bedingungen erfüllt sein müssen.

Fakt ist: Wenn ein Polizist seine Waffe zieht, dann besteht immer die Möglichkeit, dass dies tödlich endet. Bei einem Taser ist die Wahrscheinlichkeit geringer, denn sie sollen die Zielperson mit Stromstößen außer Gefecht setzen.

Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Beamten richtig an den Waffen ausgebildet werden. Die Richtlinien für den Einsatz der Taser müssen klar sein. Es darf nicht dazu führen, dass die Hemmschwelle zu deren Einsatz sinkt.

In den vergangenen 20 Jahren haben viele Bundesländer solche Waffen eingeführt. Die meisten ziehen ein positives Fazit. Warum also nicht auch Taser für die Bundespolizei? Allerdings wird es auch in Zukunft Situationen geben, in denen Polizisten mit ihrer Dienstwaffe schießen müssen.

Zum Artikel

Erstellt:
9. Juni 2025, 15:46 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen