Slackline über Radweg: OLG urteilt auf volle Haftung

dpa/lsw Freiburg. Wer in einem öffentlichen Park über einen Radweg eine Slackline spannt, muss bei einem Unfall in vollem Umfang haften. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass das Gurtband - es wird von Freizeitsportlern zum Balancieren genutzt - von Radfahrern rechtzeitig erkannt wird, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des in Freiburg ansässigen 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (14 U 60/16).

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv

Im vorliegenden Fall hatten drei junge Leute über einen Rad- und Fußweg im Sportgelände Freiburg-Rieselfeld eine 15 Meter lange farbige Slackline in 15 bis 25 Zentimeter Höhe gespannt. Während sie von ihren Balanceübungen Pause machten, kam die Klägerin mit dem Rad angefahren. Sie erkannte das Band zu spät, fuhr dagegen und stürzte über den Fahrradlenker mit Kopf und Schultern auf den Asphaltboden.

Die Frau verlor kurzzeitig das Bewusstsein und kam mit einer Gehirnerschütterung, einer schweren Schulterverletzung sowie einer Prellung der Wirbelsäule ins Krankenhaus. Sie musste sich zwei Operationen unterziehen, war in Reha, mehr als fünf Monate arbeitsunfähig und sie hat bleibende Schmerzen sowie körperliche Beeinträchtigungen. Das Landgericht sprach ihr 10 000 Euro Schmerzensgeld und nur einen Teil des eingeklagten materiellen Schadens zu. Das OLG erhöhte das Schmerzensgeld - auch wegen beruflicher Einschränkungen durch den Unfall - auf 25 000 Euro. Die Beklagten müssen zudem der Klägerin alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall ersetzen.

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Erstellt:
18. Juli 2019, 17:22 Uhr

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