Geldanlage

Sparbrief und Festgeld: Unterschied erklärt

Sie fragen sich, wo der Unterschied zwischen einem Sparbrief und einem Festgeldkonto liegt? Wir klären auf.

Das sind die Unterschiede zwischen den Finanzprodukten.

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Das sind die Unterschiede zwischen den Finanzprodukten.

Von Lukas Böhl

Auf den ersten Blick mögen Festgeld und Sparbrief wie ein und dasselbe Finanzprodukt aussehen. Tatsächlich sind sich die beiden Anlageformen auch sehr ähnlich. Es gibt jedoch ein paar feine Unterschiede. Welche das sind, zeigt die folgende Tabelle.

Tabelle: Unterschiede zwischen Sparbrief und Festgeld

Kriterium

Sparbriefe

Festgeld

Laufzeit

Längere Laufzeiten, oft zwischen 1 und 10 Jahren.

Laufzeit von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren möglich.

Zinszahlung

Zinsen am Ende der Laufzeit oder jährlich. Auch Zinsansammlung möglich.

Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit oder manchmal jährlich.

Verfügbarkeit

Nicht vorzeitig kündbar, außer wichtiger Grund nach § 314 BGB liegt vor.

Nicht vorzeitig kündbar, außer wichtiger Grund nach § 314 BGB liegt vor.

Kündigung

Sparbrief wird nach Laufzeit automatisch gekündigt.

Festgeld muss in der Regel selbst gekündigt werden. Ansonsten erfolgt einer Wiederanlage.

Mindestanlagebetrag

In der Regel höherer Mindestanlagebetrag

In der Regel niedrigerer Mindestanlagebetrag

Einlagensicherung

Nur Sparbriefe ohne Nachrangabrede sind durch die Einlagensicherung geschützt. In Deutschland bis 100.000 Euro.

Grundsätzlich durch Einlagensicherung gesichert. In Deutschland bis 100.000 Euro.

 

Passend dazu: Unterschied zwischen Tages- und Festgeld

Fazit

Beide Anlageformen bieten eine vorhersehbare Rendite über einen vorher festgelegten Zeitraum, in dem das Geld jedoch gebunden ist. Sparbriefe und Festgeldkonten eignen sich daher nur für Beträge, die man in dem besagten Zeitraum nicht benötigt. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nur aus einem wichtigen Grund nach § 314 BGB möglich. Wichtige Gründe können zum Beispiel der Tod des Kontoinhabers, eine drohende Insolvenz der Bank oder eine persönliche Notsituation wie eine Privatinsolvenz sein, schreibt das Verbraucherportal Finanztip.

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Erstellt:
26. Januar 2024, 14:14 Uhr

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