Strafmaß ist Knackpunkt der Einigung im Hess-Prozess

dpa/lsw Mannheim. Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG geht das Ringen um eine Verständigung weiter. Der Knackpunkt ist das Strafmaß für die beiden ehemaligen Chefs, denen vor dem Landgericht Mannheim unter anderem Marktmanipulation und Kreditbetrug vorgeworfen wird. Die Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Verteidigern seien auf der Zielgeraden, sagte der Rechtsanwalt eines der Angeklagten, Mark Stöhr, am Donnerstag.

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa

Vor einem Gerichtsgebäude steht u.a. eine Statue der Justitia. Foto: Stefan Puchner/dpa

Die von ihm für seinen Mandanten ursprünglich angestrebte Geldstrafe sei den Richtern zu wenig, sagte der Anwalt. Eine Freiheitsstrafe von sieben bis elf Monaten zur Bewährung, wie sie sich das Gericht vorstelle, sei ihm zu hoch. Er visiere sechs Monate Bewährungsstrafe an. Für den zweiten Angeklagten werde es wohl etwas höhere Strafen geben als für seinen Mandanten. Auch nach einer Verständigung werde weiterverhandelt, erläuterte Stöhr. Den nächsten Anlauf können alle Parteien am kommenden Mittwoch nehmen, wenn die Hauptverhandlung fortgesetzt wird.

Stöhr sagte, das Gericht werde die überwiegende Zahl der Anklagepunkte fallenlassen. Dafür werde sein Mandant dann einräumen, gegen Regeln verstoßen zu haben; er habe dies aber nicht gewollt, sondern billigend in Kauf genommen. Die höchste zur Bewährung auszusetzende Strafdauer beträgt zwei Jahre.

Die zwei Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 laut Anklage (Az: 25KLs 635 Js 1962/13) vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vor.

Eine Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagte und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen. Grundsätzlich sollte ein Geständnis Teil einer Einigung sein.

© dpa-infocom, dpa:210325-99-971233/2

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Erstellt:
25. März 2021, 16:43 Uhr

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