Tauziehen um die Gäubahn geht weiter

Die Deutsche Umwelthilfe scheitert im Streit um die Gäubahn mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Ein Zug der Gäubahn ist auf dem Stuttgarter Streckenabschnitt unterwegs.

© dpa/B. Weißbrod

Ein Zug der Gäubahn ist auf dem Stuttgarter Streckenabschnitt unterwegs.

Von Christian Milankovic

Stuttgart - Rückschlag für die Deutsche Umwelthilfe (DUH): Der Verein ist mit dem Versuch gescheitert, der Bahn die geplante Kappung der Gäubahn im Zuge des Baufortschritts von Stuttgart21 auf gerichtlichem Weg zu verbieten. Die DUH hatte einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) gestellt, den dieser nun abgelehnt hat (Az.: 5 S 385/25). Es ist nicht das erste Mal, dass sich Gerichte mit dem Schicksal der Gäubahn in Stuttgart befassen – und wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein.

Laut VGH wollte die DUH erreichen, dass das zuständige Eisenbahnbundesamt (Eba) der Bahn Bauarbeiten zur Kappung der Strecke verbietet, solange die Behörde noch nicht über einen ebenfalls von der DUH gestellten Antrag zum teilweisen Widerruf der Baugenehmigung, des sogenannten Planfeststellungsbeschlusses, für den betroffenen Abschnitt, entschieden hat.

Das Eba hat laut einem Sprecher den Antrag der DUH Ende April abgelehnt. Dagegen hat der Verein Widerspruch eingelegt. „Dieser wird derzeit bearbeitet, den Widerspruchsbescheid wird das Eba voraussichtlich in den nächsten Wochen erlassen“, sagt ein Sprecher der Behörde. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich der Sichtweise der DUH hinsichtlich der Baugenehmigung nicht angeschlossen. „Denn dafür müsste sich eine Tatsache geändert haben, die gerade für den Erlass dieses Planfeststellungsbeschlusses relevant gewesen sei. Hieran fehle es“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Freitag. Die Entscheidung selbst ist bereits am 10. Juni ergangen.

Die DUH war bereits im Februar mit einer Klage gegen die Gäubahnkappung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Derzeit kämpft sie um die Zulassung der Berufung und hatte parallel dazu mit dem Eilantrag versucht, das Schaffen von Fakten zu verhindern.

Die Gäubahnstrecke soll nach den Plänen der Bahn noch vor Inbetriebnahme von Stuttgart21 zwischen dem Nord- und dem Hauptbahnhof in Stuttgart unterbrochen werden. In diesem Abschnitt wird die neue S-Bahnstrecke an den Bestand angeschlossen. „Der Eingriff in den Bahndamm sei unabhängig vom Verlauf und Betrieb der Gäubahn nach wie vor für die Errichtung der neuen S-Bahn-Strecke notwendig“, heißt es in der Begründung der Entscheidung des 5. Senats des VGH. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Streit um die Gäubahn dürfte weiterhin die Gerichte beschäftigen. Neben den Bemühungen der DUH, doch noch das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der nächsten Instanz anfechten zu können, steht auch noch die Klage des Landesnaturschutzverbands im Raum. Auch die wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen, allerdings verwiesen die Stuttgarter Richter einen Hilfsantrag in der Sache zuständigkeitshalber an den VGH nach Mannheim.

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Erstellt:
6. Juli 2025, 22:04 Uhr
Aktualisiert:
6. Juli 2025, 23:56 Uhr

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