Telefonbetrüger vor Backnanger Amtsgericht verurteilt

Im November 2023 versuchen Anrufer, einen 73-jährigen Backnanger am Telefon zu betrügen. Was sich erst als gemeinschaftlich ausgeführter Betrug dargestellt hat, scheint sich vor dem Schöffengericht in Backnang als Einzeltat zu entpuppen. Ein Angeklagter wird zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, den zweiten Angeklagten spricht der Richter frei.

Insbesondere ältere Menschen werden immer häufiger Opfer von Betrugsmaschen am Telefon. Foto: maikgoering photography

© Maik Goering

Insbesondere ältere Menschen werden immer häufiger Opfer von Betrugsmaschen am Telefon. Foto: maikgoering photography

Von Christoph Zender

Backnang. Fingierte Schockanrufe: eine Form von Telefonbetrug, der in letzter Zeit vermehrt ältere Menschen zum Opfer fallen. Für genau ein solches Vergehen müssen sich der 31-jährige T. und sein 29-jähriger Kompagnon Y., beide aus dem Raum Kornwestheim stammend, vor dem Schöffengericht in Backnang verantworten. Zudem ist Y. noch wegen drei weiterer Bankbetrugsfälle angeklagt, die vom Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zur Verhandlung an das Backnanger weitergeleitet wurden.

In der Hauptverhandlung geht es aber in erster Linie um den Telefonbetrug, der sich im November 2022 in Backnang ereignete. Was war geschehen? Ein 73-jähriger Rentner aus Backnang erhielt einen Anruf, in dem ihn ein vermeintlicher Staatsanwalt davor warnte, dass sein Sparguthaben und die im Schließfach seiner Bank deponierten Wertgegenstände nicht sicher seien. Es bestünde die Gefahr, dass Kriminelle sich darauf Zugriff verschaffen könnten. Um sein Vermögen zu schützen, solle er die Wertsachen sofort bei seiner Bank abholen und sie einem Kriminalbeamten übergeben, der ihn zu Hause aufsuchen würde. Glücklicherweise witterte der Rentner Ungemach und informierte die Backnanger Polizei. Mit einer gehörigen Portion Zivilcourage ausgestattet, spielte der Backnanger bei der von der Polizei vorbereiteten und überwachten Übergabe der Vermögensgegenstände mit. So konnte die Polizei die beiden Angeklagten auf frischer Tat festnehmen.

Hintermänner der Tat werden im Ausland vermutet

Nach Aussage des als Zeugen geladenen Ermittlungsbeamten fungierten die beiden jungen Männer als sogenannte Abholer. Damit sind sie Teil einer international agierenden kriminellen Struktur. Im vorliegenden Fall sitzen die Hintermänner vermutlich in der Türkei. Aus einem Callcenter heraus werden die Opfer angerufen, in Schock versetzt und so zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen genötigt.

Da beide Angeklagten im Ermittlungsverfahren keine beziehungsweise unterschiedliche Angaben über den genauen Tathergang und ihre Beteiligung daran gemacht hatten, lautet die Anklage auf gemeinschaftlich begangenen schweren Betrug. Konfrontiert mit insgesamt vier Anklagepunkten nutzt der Angeklagte Y. die Hauptverhandlung, um sein Schweigen zu brechen. Seinen späten Sinneswandel begründet er damit, dass er die Tat zwischenzeitlich bereue, sich verlobt habe und nach Abschluss seiner Ausbildung zur Logistikfachkraft ein geordnetes Leben beginnen wolle. Bei den Betrugsfällen habe er nur mitgewirkt, da T. ihm zugesagt habe, aus der Beute seine offenen Schulden bei ihm begleichen zu wollen.

Dies lässt der derart angeschuldigte T. nicht auf sich sitzen: „Bei allem Respekt, das ist alles Quatsch. Ich war an dem Tag noch voll auf Kokain“, zeichnet er ein völlig anderes Bild von der Geldübergabe in Backnang. Demnach habe er sich in einem Taxi zu seinem Bekannten Y. fahren lassen, um bei ihm übernachten zu können. Aus seiner bisherigen Bleibe habe er wegen seines fortgesetzten Rauschgiftkonsums kurzfristig ausziehen müssen.

Bei Y. in Kornwestheim angekommen, habe dieser ihn überredet, zunächst nach Backnang mitzufahren, da Y. dort noch etwas zu erledigen habe. Dafür hätten die beiden das bereits wartende Taxi genutzt. Während der Fahrt nach Backnang habe er aber wegen seines Rauschzustandes geschlafen und von dem gesamten Vorgang nichts mitbekommen.

Dies bestätigt der als Zeuge geladene Taxifahrer: „Der zuerst zugestiegene Fahrgast T. wirkte auf mich müde und unausgeschlafen. Nach Backnang hat mich der andere Mann gelotst.“ Dieser wurde in Backnang auch in flagranti bei der Übergabe des „Wertpakets“ festgenommen, während sein Kompagnon noch im Taxi saß.

In den Plädoyers der Rechtsanwälte spiegelt sich die unklare Tatbeteiligung der Täter wider.

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In ihrem Plädoyer schenkt die Staatsanwaltschaft den Aussagen des angeklagten T. jedoch keinen Glauben. Für sie hat sich durch die Aussage des Reue zeigenden Y. die Sicht auf die Tatschuld verändert. Sie stuft ihn nur als Mittäter ein und fordert eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Für den ihrer Meinung nach hauptverantwortlichen T. fordert sie einen Freiheitsentzug von drei Jahren.

In den Plädoyers der Rechtsanwälte spiegelt sich die unklare Tatbeteiligung der Täter wider. So plädiert der Vertreter des angeklagten Y. mit Blick auf dessen geläuterten Lebenswandel und seinen eintragungsfreien Bundeszentralregisterauszug auf eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Einen deutlichen Kontrapunkt setzt der Anwalt von T. in seinem Plädoyer. „Gegen meinen Mandaten gibt es keine objektiven Beweise für eine Beteiligung an der Tat in Backnang. Er hat wegen seines Rauschzustands nur geschlafen“, so sein Verteidiger. „Folglich fordere ich einen Freispruch für meinen Mandaten.“

Mit diesen stark divergierenden Sichtweisen der Prozessbeteiligten zieht sich das Schöffengericht zur Beratung zurück. Am Ende folgt das Gericht in seinem Urteil den Argumenten des auf Freispruch plädierenden Anwalts von T.: „Es gibt keine konkreten, objektiven Anhaltspunkte für eine Beteiligung an dem Telefonbetrug. Deshalb ist der Angeklagte freizusprechen.“

Demgegenüber muss sich Y. für den gewerbsmäßigen Betrug in vier Fällen verantworten. „Sie sind die zentrale Person bei diesen Betrugsfällen gewesen und haben eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt“, so der Richter bei der Begründung seines Urteils. Bei der Schwere und der Verwerflichkeit dieser Art von Taten, bei denen in der Regel insbesondere ältere Menschen die Opfer sind, kann es nach Meinung des Gerichts keine Bewährungsprognose geben. Folglich muss der Angeklagte für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Gegen die Urteile kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision eingelegt werden.

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Erstellt:
13. April 2024, 16:00 Uhr

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