Tod eines Buben: Das Gericht hat 18 Fragen

Auch der Sohn der angeklagten Pflegeoma will nicht mehr aussagen

Heilbronn /KEW - Seit Ende November wird verhandelt. Nun unternimmt das Heilbronner Landgericht im Fall des im April 2018 im Haus seiner Pflegeoma in Künzelsau gewaltsam zu Tode gekommenen siebenjährigen Jungen einen erneuten Anlauf, um die Angeklagte zum Reden zu bringen. 18 Fragen habe sich das Gericht überlegt, erklärt der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth beim Prozess am Freitag. Er liest sie vor. Dann lässt er den Fragebogen an die Prozessbeteiligten verteilen. „Nutzen Sie diese Hausaufgabe“, mahnt er. „Es ist für uns die letzte Hoffnung.“

Dass sie für den Tod des Jungen verantwortlich ist, hat die Frau zu Protokoll gegeben. Die Hintergründe der Tat liegen aber immer noch im Dunkeln. War die Pflegeoma, die das Kind seit dem Krabbelalter kannte und der die Eltern vertrauten, am Tatabend in depressiver Verfassung? Gab es einen Streit, weil das Kind nicht baden wollte? Warum blieb das Wasser in der Wanne, obwohl der Junge angeblich bereits ins Bett gegangen war? Wie kam es dazu, dass er wieder in der Wanne landete, nachdem er angeblich schwer atmend aufgewacht war? Als die Eltern ihren Sohn am nächsten Morgen abholen wollten, fanden sie ihn leblos und mit Würgemalen am Hals im Wasser.

Bisher hat sich die Frau lediglich gegenüber dem psychiatrischen Gutachter zu den Vorkommnissen der Tatnacht geäußert. Allerdings seien die Schilderungen auch für ihn nicht schlüssig, sagte der forensische Psychiater Thomas Heinrich. Auch ein Motiv ist bisher nicht erkennbar. Die Hoffnung, vom Sohn der Angeklagten mehr zu erfahren, der mit seiner Mutter im Gefängnis gesprochen hatte, musste das Gericht in dieser Woche begraben. Er werde keine weiteren Aussagen machen, schrieb er in einer E-Mail, versendet von seinem Smartphone. Als Verwandter hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht.

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Erstellt:
21. Januar 2019, 16:10 Uhr

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