Tödliche Gleisattacke: Tatverdächtiger kommt in Psychiatrie

dpa Frankfurt/Main. Die Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof, bei der ein kleiner Junge ums Leben kam, sorgte für Entsetzen. Jetzt muss der Tatverdächtige in die Psychiatrie. Er sei eine „Gefahr für die Allgemeinheit“.

Der Tatverdächtige, der einen Achtjährigen in Frankfurt vor einen einfahrenden Zug gestoßen haben soll, muss vorläufig in eine psychiatrische Einrichtung. Foto: Arne Dedert

Der Tatverdächtige, der einen Achtjährigen in Frankfurt vor einen einfahrenden Zug gestoßen haben soll, muss vorläufig in eine psychiatrische Einrichtung. Foto: Arne Dedert

Einen Monat nach der tödlichen Gleis-Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof wird der Tatverdächtige vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Der Haftbefehl wurde in einen entsprechenden Unterbringungsbefehl umgewandelt, wie die Staatsanwaltschaft in Frankfurt mitteilte. Der Schritt sei erforderlich, da der 40-Jährige eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ darstelle, hieß es.

Dem Eritreer, der seit 2006 in der Schweiz lebte, wird vorgeworfen, am 29. Juli einen Achtjährigen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen zu haben. Der Junge starb im Gleisbett, seine Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten. Eine ältere Frau, die er auch attackiert hatte, konnte sich in Sicherheit bringen, ohne auf die Gleise zu stürzen. Der Mann steht unter dringenden Verdacht des Mordes und zweifachen Mordversuchs.

Nach Angaben des Sachverständigen, der in den vergangenen Wochen die psychische Verfassung des 40-Jährigen überprüft hatte, leidet dieser „an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Spektrum, nach gegenwärtigem Erkenntnisstand am ehesten an einer paranoiden Schizophrenie“, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Diese sei zum Zeitpunkt akut aufgetreten und kausal für die begangenen Taten gewesen. Somit sei „zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit“ auszugehen.

Es ist den Angaben zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der Mann aufgrund seiner Erkrankung auch künftig erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Deshalb sei die Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich.

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen und viel Anteilnahme gesorgt. Mitte Juli hatten Angehörige, Freunde und Nachbarn bei einem ökumenischen Gottesdienst Abschied von dem achtjährigen Jungen genommen. Das Ereignis bleibe „für immer schrecklich und unfassbar“, hieß es bei der Trauerfeier.

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Erstellt:
29. August 2019, 15:43 Uhr

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