„Topf Secret“: Streit um Einsicht in Lebensmittelkontrolle

dpa/lsw Mannheim. Wie ist es um die Hygiene beim Lieblingsitaliener oder im Stammsupermarkt bestellt? Verbraucherschützer wollen die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen transparent machen. Ihre Internet-Aktion hat zu zig Verfahren in ganz Deutschland geführt, unter anderem auch in Mannheim.

In einer Produktionshalle einer Bäckerei liegen Teiglinge auf einem Band. Foto: Ferdinand Merzbach/dpa/Archivbild

In einer Produktionshalle einer Bäckerei liegen Teiglinge auf einem Band. Foto: Ferdinand Merzbach/dpa/Archivbild

Fliegenkot, fehlende Seife oder aufgesprungene Fliesen in Bäckereien und Discountern - Hygienemängel wie diese sind in Lebensmittelkontrollberichten jener Unternehmen enthalten, die sich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gegen deren Herausgabe wehren. Dort sind nach Gerichtsangaben sieben Beschwerden von Bäckereien und Discountern gegen die Behörden - meist Landratsämter - anhängig, die diese Berichte auskunftssuchenden Bürgern übergeben wollten. Die Lebensmittel-Unternehmen wollen im Eilverfahren verhindern, dass ihre Berichte an Dritte weitergegeben werden. Sie befürchten, an den Internet-Pranger gestellt zu werden und weniger Umsatz zu erzielen.

Die Klagewelle in ganz Deutschland geht auf die Verbraucherorganisation Food Watch und ihre Initiative „Topf Secret“ zurück. Diese erleichtert mit einem standardisierten Formular auf der Internetplattform jedermann den Zugang zu den Behörden, die Auskunft erteilen sollen und zum Teil auch wollen. Dabei geht es um Informationen zu Beanstandungen der Kontrolleure und Gegenmaßnahmen. Die Weigerung der Unternehmen, Information herauszurücken, führte zu Rechtsstreitigkeiten, die von den Gerichten völlig unterschiedlich bewertet werden.

Food Watch beruft sich auf das Verbraucherinformationsgesetz. Bundesweit wurden über „Topf Secret“ bislang mehr als 37 000 Anträge auf Einsicht in die Kontrollberichte gestellt, wie der Verein mitteilte. Allein in Berlin sind es rund 3000. Food Watch veröffentlicht an diesem Mittwoch eine Studie zu Mängeln bei den Lebensmittelkontrollen.

Der VGH ist zweite und letzte Instanz in Baden-Württemberg. Die Mannheimer Richter sind nach eigenen Angaben nach dem Oberverwaltungsgericht Hamburg bundesweit die zweiten, die über die umstrittene Erteilung von Auskünften letztinstanzlich entscheiden werden. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Manfred Frank soll dies noch vor Weihnachten passieren. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgesehen. In Hamburg hatten die Richter Bedenken gegen die Veröffentlichung angemeldet und dem Eilantrag stattgegeben.

Der Verein Food Watch deckt aus seiner Sicht verbraucherfeindliche Praktiken der Lebensmittelindustrie auf und kämpft „für das Recht der Verbraucher auf qualitativ gute, gesundheitlich unbedenkliche und ehrliche Lebensmittel“.

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Erstellt:
11. Dezember 2019, 06:18 Uhr

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