Urteil gegen Spiegelberger Ex-Sekretärin bleibt bestehen
Das Landesarbeitsgericht bestätigt in einem Berufungsverfahren, dass die fristlose Kündigung einer Spiegelberger Rathausbeschäftigten rechtens war. Es ging um private Internetnutzung sowie um gefälschte Coronazertifikate und das unbefugte Zugreifen auf die Personalakte.
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Das Spiegelberger Rathaus ist der frühere Arbeitsort der Angeklagten. Symbolfoto: Alexander Becher
