Urteil gegen Unfallfahrer von Gaggenau rechtskräftig

dpa/lsw Baden-Baden/Gaggenau. Das Urteil gegen den Unfallfahrer von Gaggenau (Kreis Rastatt), der eine Frau und ihren Enkel totfuhr und flüchtete, ist rechtskräftig. Der 48-Jährige habe die Berufung zurückgenommen, teilte das Landgericht Baden-Baden am Montag mit. Der Mann war Mitte Mai vom Amtsgericht Rastatt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wegen fahrlässiger Tötung, Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer.

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/Archiv

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/Archiv

Mit der Rücknahme der Berufung entgeht der Mann Gerichtsangaben zufolge einer möglichen Verurteilung wegen versuchten Mordes: Denn dafür hatte die Berufungskammer des Landgerichts - im Gegensatz zum Amtsgericht Rastatt - hinreichenden Tatverdacht gesehen. Damit hätte das für Mord und versuchten Mord zuständige Schwurgericht den Fall verhandelt und eine höhere Haftstrafe wäre im Raum gestanden. Dem kam der Mann nun zuvor und zog die Berufung zurück.

Der 48-Jährige hatte die 54 Jahre alte Frau und das sieben Monate alte Baby im Juli vergangenen Jahres betrunken mit dem Auto erfasst und überfahren. Dann war er geflüchtet, ohne sich um die Opfer zu kümmern.

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Erstellt:
2. September 2019, 16:25 Uhr

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