Bayern
Urteil zu Kruzifix in Gymnasium ist rechtskräftig
Das Urteil zu einem Kruzifix in einem bayerischen Gymnasium ist endgültig: Die Schule hätte das Kreuz entfernen müssen. Doch konkrete Folgen hat die Entscheidung vorerst nicht.

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Die Schule hätte das Kreuz entfernen müssen. (Symbolbild)
Von red/dpa/lby
Das Urteil, wonach ein großes Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hätte abgehängt werden müssen, ist rechtskräftig. „Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nicht eingelegt“, teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. In der Entscheidung vom 8. Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schule das Kreuz hätte entfernen müssen - so, wie es zwei Schülerinnen gefordert hatten.
Denn die Konfrontation mit dem 1,50 Meter großen Kruzifix mit einem gekreuzigten Jesus als religiösem Symbol sei ein Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert“, hieß es in dem Urteil.
Konkrete Folgen hat das Urteil erst einmal nicht: Staatskanzlei wie Kultusministerium betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Die beiden Schülerinnen haben das Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm nach ihrem Abitur zudem bereits verlassen.
Vorerst keine konkreten Folgen aus dem Urteil
Dennoch wolle sie sich intensiv mit der Begründung des Urteils auseinandersetzen, kündigte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) an. Sie betonte aber zugleich: „Das Kreuz ist nicht nur ein religiöses Symbol, sondern steht auch für die Achtung von Menschenwürde, Toleranz und Nächstenliebe – Werte, die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen.“