Verbände fordern: Schottergärten stärker kontrollieren

dpa/lsw Stuttgart. Schottergärten sind in Baden-Württemberg zwar seit ein paar Monaten verboten. Wirklich etwas getan hat sich seitdem aber nicht in den Vorgärten, kritisieren Natur- und Umweltschützer. Deshalb fordern der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), der Landesnaturschutzverband (LNV) und der NABU die Baurechtsbehörden auf, konsequent gegen die Kiesel- und Schotterflächen vor den Häusern vorzugehen.

Pflanzen ragen aus einem Vorgarten mit grauen und schwarzen Kieselsteinen. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Symbolbild

Pflanzen ragen aus einem Vorgarten mit grauen und schwarzen Kieselsteinen. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Symbolbild

Das Land habe gesetzlich entschieden, Schottergärten zu verbannen. „Auf den Grundstücken vor Ort ändert sich dadurch jedoch zunächst einmal gar nichts“, kritisierten die drei Verbände am Montag in Stuttgart. Die Baurechtsämter müssten die Eigentümer von Schottergärten systematisch anschreiben und auffordern, rechtswidrige Flächen zurückzubauen, forderten sie.

„Unser Ziel ist es, dass sich die gesamte Gesellschaft am Artenschutz beteiligt“, sagte BLHV-Vizepräsident Bernhard Bolkart. „Das bedeutet, dass jeder seinen Beitrag leisten muss. Auch die Gartenbesitzer.“ Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle empfahl Hausbesitzern: „Wer statt auf Schotter auf Blühmischungen aus regionalem Saatgut setzt, hat nicht nur was fürs Auge, sondern schafft damit neue Wildbienen-Paradiese.“ Allerdings werden nach Angaben der Verbände in Neubaugebieten noch heute bis zu 30 Prozent der Grundstücke anteilig mit Schottergärten belegt. „Auch im Bestand werden nach wie vor begrünte Gärten in Schottergärten umgewandelt“, hieß es.

Unklar ist aber nach wie vor, ob erst das jüngste Verbot greift oder ob Schottergärten bereits seit längerer Zeit verboten sind und seither nur geduldet wurden. Das Umweltministerium ist der Ansicht, dass sie auch rückwirkend bis 1995 laut Landesbauordnung untersagt seien. Bereits existierende Schottergärten müssten also im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden. Das Wirtschaftsministerium geht dagegen von einem Bestandsschutz aus. Eine juristische Entscheidung liegt noch nicht vor.

Zum Artikel

Erstellt:
2. November 2020, 14:32 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen