Verfassungsschutz darf AfD nicht Prüffall nennen

Verwaltungsgericht Köln bezeichnet Veröffentlichung als stigmatisierend

Köln /DPA - Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe „einen stigmatisierenden Charakter“, hatte ein Parteisprecher gesagt. Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu. Der Bezeichnung „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Da das Bundesamt für Verfassungsschutz die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: „Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.“ Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen.

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Erstellt:
27. Februar 2019, 03:04 Uhr

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