Verteidiger: Revision gegen Urteil im Pfadfinderprozess

dpa/lsw Baden-Baden. Nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Gruppenleiter in Baden-Baden hat der Verteidiger des Mannes Revision eingelegt. Ein entsprechendes Schreiben sei am Montag eingegangen, sagte am Dienstag ein Sprecher des Landgerichts. Damit ist nun zunächst der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Revision, wie ein Sprecher mitteilte. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ und das „Badische Tagblatt“ berichtet.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild

Der 64-jährige Angeklagte war vor einer Woche zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hatten ihn für schuldig befunden, vor mehr als 30 Jahren minderjährige Pfadfinder zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt zu haben. Auch weitere Taten waren dem Mann vorgeworfen worden, die aber wegen Verjährung nicht mehr angeklagt werden konnten.

Zum Artikel

Erstellt:
5. Januar 2021, 10:59 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!