Verteidigung fordert Freispruch im Geldautomaten-Prozess

dpa Mainz/Karlsruhe. Im Prozess um gesprengte Geldautomaten hat die Verteidigung am Mainzer Landgericht in ihrem Plädoyer am Mittwoch Freispruch für den 33-jährigen Angeklagten verlangt. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte für den Mann sieben Jahre und acht Monate Haft. Ein Urteil wird am kommenden Dienstag erwartet.

Ein Hinweisschild "Landgericht Amtsgericht". Foto: Andreas Arnold/Archivbild

Ein Hinweisschild "Landgericht Amtsgericht". Foto: Andreas Arnold/Archivbild

Dem Mann wird vorgeworfen, an zwei Automatensprengungen im Juli 2017 im Mainzer Stadtteil Finthen und im März 2018 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Gemeinsam mit Komplizen soll der Mann versucht haben, diese zu plündern. Das gelang ihnen laut Anklage nicht. Denn trotz der Sprengungen sollen die mutmaßlichen Täter nicht an die Geldkassetten gekommen sein. Der Angeklagte soll Teil einer 250 Kopf starken Bande gewesen sein, die sich auf Geldautomaten spezialisiert hat.

Die Polizei stellte im Fall Finthen DNA des Angeklagten fest. Außerdem fanden die Beamten auch entsprechende DNA-Spuren im Fluchtauto nach der Sprengung in Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der Angeklagte in beiden Fällen am Tatort war.

Die Verteidigung hielt dagegen, die DNA weise nicht nach, dass der Angeklagte sich in Mainz oder Karlsruhe aufgehalten habe. Möglicherweise habe der 33-Jährige vor den ihm zu Last gelegten Taten die Spur hinterlassen.

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Erstellt:
20. Juni 2019, 08:58 Uhr

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