Verwaltungsgerichtshof muss über Proteste entscheiden

dpa/lsw Mannheim/Stuttgart. Das jüngste Verbot von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag (17. April) in Stuttgart beschäftigt auch weiter die Justiz. Beide Veranstalter haben Beschwerden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eingelegt, wie eine Sprecherin der nächsthöheren Instanz, des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), am Freitag in Mannheim mitteilte. Es gilt als wahrscheinlich, dass der VGH als höchstes baden-württembergisches Gericht im Laufe des Freitags entscheidet.

"„Corona-Impfung stoppen“" und „"Merkel muss weg“" steht auf Schildern zweier Teilnehmer einer Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

"„Corona-Impfung stoppen“" und „"Merkel muss weg“" steht auf Schildern zweier Teilnehmer einer Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Das VG in Stuttgart hatte am Donnerstag die Haltung der Stadt gestützt. Sie hatte argumentiert, die Demonstrationen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen Leib und Leben der Beteiligten und weiterer Menschen. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren, hatte die Kammer entschieden. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der „Querdenker“-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte aufgekommen, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die damalige Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Anmelderin einer der beiden verbotenen Demonstrationen ist die Initiative mit dem Namen „Es reicht uns“. Von ihr stammt nach VGH-Angaben auch die Beschwerde gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Sie hatte zuletzt am 13. März in Stuttgart demonstriert. Damals hatte die Polizei die Teilnehmer aufgefordert, die Auflagen einzuhalten. Daraufhin hatte der Anmelder die Veranstaltung aufgelöst. Die Menge trennte sich damals, zog aber in Grüppchen in die Innenstadt.

Ebenfalls am 17. April hatte sich eine Gruppe der Initiative „Querdenken“ angemeldet. Hier waren 300 Teilnehmer erwartet worden.

© dpa-infocom, dpa:210416-99-229663/3

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Erstellt:
16. April 2021, 12:44 Uhr

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