Vogelgrippe im Südwesten und in Sachsen: Hohes Risiko

dpa/lsw Stuttgart/Donaueschingen. Breitet sich die Vogelgrippe in Deutschland und anderen Ländern aus? In Baden-Württemberg wird ein erster Fall gemeldet, in Sachsen ebenfalls. Behörden sprechen von einem hohen Risiko für die Tier.

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Sperrbezirk“. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Bei einem Wildvogel im Schwarzwald-Baar-Kreis und in einem sächsischen Geflügelzuchtbetrieb ist die tödliche Vogelgrippe nachgewiesen worden. Ein schwer erkrankter Mäusebussard sei bei einem Weiher bei Donaueschingen gefunden worden, teilte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart am Freitag mit. Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit (FLI) und des Chemischen Veterinäruntersuchungsamts Freiburg hätten den Befund des Influenzavirus (HPAIV) bestätigt. In Sachsen ist ein Unternehmen aus der Region Leipzig betroffen.

Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium schätzt das Risiko als hoch ein, dass sich die Geflügelpest unter Wildvögeln weiter verbreiten wird. Die Behörden der Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen würden aus diesem Grund am Montag eine Allgemeinverfügung bekanntgeben, die das weitere Vorgehen regele, hieß es.

Nach einem Ausbruch tritt normalerweise die sogenannte Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft. Mit ihr legen die Behörden rund um den Fundort infizierter Wildvögel oder eines verseuchten Geflügelbetriebs Sicherheitszonen fest. So wird unter anderem in einem Radius von mindestens drei Kilometern ein Sperrbezirk errichtet, in dem Stallpflicht herrscht und Hauptzufahrtswege mit Warnschildern versehen werden. Die Behörden können Tiere im Sperrbezirk untersuchen und sogar töten lassen.

Vogelhalter sollten den Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln durch einen Stall oder andere Schutzeinrichtungen verhindern. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, darf diesen nicht anfassen oder von der Fundstelle wegbringen, sondern er muss ihn den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise melden.

Die Geflügelpest wird nach Angaben des Ministeriums bereits seit einigen Wochen vermehrt in Europa und auch Deutschland nachgewiesen. Betroffen sind vor allem Wildvögel und vereinzelt Geflügel an der Nord- und Ostseeküste.

Die Geflügelpest ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese „Vogelgrippe“, wie sie auch bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, die bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig bekämpft werden muss.

Zum Artikel

Erstellt:
26. Dezember 2020, 12:34 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen