Vorsicht bei Superschnäppchen im Netz

Verbraucherschützer warnen vor zwielichtigen Shops im Internet – wie sich Kunden vor Betrügern schützen können

Bezahlung nur per Kreditkarte oder Vorkasse? Kein Impressum auf der Internetseite? Erklärungstexte, die holpern? Von solchen Online-Shops sollte man unbedingt die Finger lassen.

Stuttgart Der Online-Handel boomt. Laut dem „Branchenreport Onlinehandel 2018“ wurden zuletzt allein in Deutschland weit mehr als 60 Milliarden Euro im Netz umgesetzt. Besonders Elektronik und Unterhaltungsartikel werden immer öfter über das Internet geordert. Zwar dominiert Amazon die Branche seit Jahren, doch insbesondere Artikel wie Kleidung, Handtaschen, Markenuhren und Hightech-Produkte werden oft über kleinere Online-Händler bestellt.

Das machen sich auch sogenannte Fake-Shops zunutze, Verbraucherfallen, die auf den ersten und manchmal auch auf den zweiten Blick durchaus professionell wirken können. Die neueste Masche: Ausgediente Webadressen wie Bischoff-design.de oder Brautlift.de werden aufgekauft, um Nachahmungen seriöser Online-Shops ins Netz zu stellen. Wer sich allein auf die Suchergebnisse von Google verlässt, geht den Kriminellen leicht auf den Leim. Denn die Shop-Attrappen werden in den Such­ergebnissen oft ganz oben gelistet, weil die Algorithmen der Suchmaschine veraltete Bewertungen und die gute Reputation der ehemaligen Besitzer der Seite als Maßstab nehmen.

Das Nachsehen haben in beiden Fällen die Käufer. „Nach ­geleisteter Vorauszahlung wird nicht selten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis verschickt, mitunter wird das Produkt auch gar nicht geliefert“, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Oft täuschten die Händler Lieferschwierigkeiten vor und vertrösteten Betroffene, um diese daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. Wenn sie denn überhaupt auf Beschwerden reagieren. Da man für den Erwerb einer .de-Domain keine gültige Adresse nachweisen muss und häufig auch ein Impressum fehlt, weiß niemand genau, wo die Händler ansässig sind. Meist führt die Spur ins Ausland, etwa nach China. Die ­Geprellten haben so gut wie keine Chance, ihr Geld zurückzubekommen.

Was kann man tun, um der Gefahr zu ­entgehen? Erstes Alarmsignal sind extrem günstige Preise. Auch wenn nicht jedes Sonderangebot ein Fake sein muss, sollte man sich Online-Shops, bei denen es anderenorts vergriffene Sneaker für ­weniger als die Hälfte des ursprünglichen Preises gibt, etwas genauer ansehen. Passt beispielsweise die Adresse der Seite nicht zum Produkt oder weißt ungewöhnliche Erweiterungen wie „.de.com“ auf, sollte man von einer Bestellung Abstand nehmen.

Webshops, die Zahlungen nur per Kreditkarte oder gar Vorkasse akzeptieren, sind ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit unseriös. Auch von Qualitätssiegeln sollte man sich nicht blenden lassen. „Fake-Shops schmücken sich gerne mit erfundenen Gütesiegeln, die aber keinerlei wirkliche Aussagekraft haben“, warnen die Verbraucherzentralen. „Durch einen Klick darauf können Sie prüfen, ob das Siegel mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist.“ Ohne einen entsprechenden Link handelt es sich vermutlich um eine Fälschung. Weitere K.-o.-Kriterien sind offenkundig kopierte oder in schlechtem Deutsch verfasste Infotexte und Allgemeine Geschäftsbedingungen, ein schlampiges Standarddesign sowie ein fehlendes Impressum.

Nicht ganz so eindeutig liegt der Fall bei Shopping-Apps wie „Wish“. Die Betreiber selbst verkaufen nichts, sondern bieten Händlern aus aller Welt lediglich eine Plattform, über die diese ihre mehr oder weniger brauchbaren Waren verhökern können. Auf die meisten davon trifft eher das Qualitätsurteil „weniger brauchbar“ zu. Im Selbsttest bestellten wir unter anderem ein Paar Ear-Pod-Kopfhörer, die dem Original von Apple auf dem Foto recht ähnlich sahen, zum Preis von 3,99 Euro.

Nach etwa vierwöchiger Lieferzeit erreichte uns tatsächlich ein Ohrstecker aus China – ein einzelner, wohlgemerkt. Der funktionierte zwar, doch weder Verarbeitung noch Klang hatten irgendetwas mit dem Vorbild zu tun, was angesichts des Preises kaum überraschen dürfte. Dass sich das Geschäft offenbar trotzdem lohnt, lässt sich nur damit erklären, dass viele Kunden solchen im wahrsten Sinne des Wortes ­fantastischen Angebote nur allzu gerne Glauben schenken.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei vielen Online-Shops und Shopping-Apps häufig nur die Kosten für Artikel und Versand berechnet werden. Um Steuern, Zoll und andere unter Umständen anfallende Gebühren muss sich der Käufer selber kümmern. Wenn sie ihre Bestellung beim Zoll abholen und bis zu 20 Prozent des Kaufpreises als Einfuhrgebühr entrichten müssen, vergeht den meisten Schnäppchen­jägern der Spaß recht schnell.

Was kann man tun, wenn man reingefallen ist? Leider nicht allzu viel. Da es so gut wie aussichtslos ist, sich beim Anbieter zu beschweren, sollte man schnellstmöglich seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Bestellung ist das oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Transaktion noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden.

Verbraucherschützer empfehlen außerdem, alle Belege zu sammeln, also Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und einen Screenshot des Angebots. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Denn auch wenn man selbst Lehrgeld bezahlen musste, ist es doch ein gutes Gefühl, wenigstens andere davor bewahren zu können.

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Erstellt:
5. Februar 2019, 10:44 Uhr

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