TVöD-Erhöhung 2025

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst sind beschlossen – jetzt beginnt die Auszahlung, doch nicht alle bekommen das Geld zur gleichen Zeit.

Die Auszahlung soll rückwirkend abgewickelt werden.

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Die Auszahlung soll rückwirkend abgewickelt werden.

Von Lukas Böhl

Nach langen Verhandlungen ist es nun so weit: Die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst werden ausgezahlt. Rückwirkend zum 1. April 2025 steigen die Entgelte der Beschäftigten. Die technischen und administrativen Voraussetzungen sind inzwischen erfüllt, und damit steht der Auszahlung der erhöhten Bezüge grundsätzlich nichts mehr im Weg. Dennoch müssen sich viele Beschäftigte noch etwas gedulden, denn ein bundesweit einheitlicher Auszahlungstermin existiert nicht. → Lesen Sie auch: "Entgelttabellen TVöD 2025 und 2026: So viel mehr Geld gibt es"

Wann wird das Geld ausbezahlt?

Am 6. April 2025 hatten sich die Tarifparteien auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen geeinigt. Dem vorausgegangen waren ein hartes Verhandlungsverfahren und eine Schlichtung. Die Einigung sieht unter anderem vor, die Gehälter ab April 2025 um 3,0 Prozent zu erhöhen, mindestens jedoch um 110 Euro. Weitere 2,8 Prozent sollen ab Mai 2026 folgen.

Die Redaktionsverhandlungen, in denen die tariflichen Details zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften endgültig abgestimmt wurden, konnten bis Mitte Juli 2025 abgeschlossen werden. Das Bundesinnenministerium hat inzwischen die Durchführung für den Bund offiziell freigegeben. Auch die kommunalen Arbeitgeberverbände bereiten die Umsetzung vor. Die Auszahlung der rückwirkend geltenden Gehaltserhöhungen kann somit grundsätzlich erfolgen.

Allerdings wird es kein einheitliches Datum geben, zu dem das erhöhte Entgelt auf den Konten aller Beschäftigten landet. Stattdessen hängt der Zeitpunkt der Auszahlung vom Umsetzungsstand in den einzelnen Behörden, Dienststellen und Kommunen ab. Wie schnell die Auszahlung konkret abgewickelt wird, liegt also im Verantwortungsbereich der örtlichen Personalabteilungen und hängt unter anderem davon ab, wie rasch die jeweiligen Abrechnungssysteme angepasst werden können.

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Wer betroffen ist und was sich ändert

Die Erhöhungen gelten für alle unter den TVöD fallenden Beschäftigten von Bund und Kommunen. Das betrifft nicht nur Verwaltungsangestellte, sondern auch viele Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, bei kommunalen Betrieben, technischen Diensten oder in der Pflege. Für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten ist ebenfalls eine Erhöhung vorgesehen – und zwar pauschal um jeweils 75 Euro monatlich ab April 2025 sowie erneut ab Mai 2026.

Ein besonders deutliches Plus gibt es bei den Zulagen für Schichtarbeit. Ab dem 1. Juli 2025 steigen diese von bisher 40 auf 100 Euro monatlich. Für Wechselschichtarbeit klettert die Zulage sogar von 105 auf 200 Euro. Auch die Jahressonderzahlung wird ab dem Jahr 2026 je nach Entgeltgruppe spürbar angehoben. Zusätzlich wird es ab 2026 ein sogenanntes Zeit-statt-Geld-Modell geben: Beschäftigte können dann Teile der Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln – eine Neuerung, die besonders für Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen oder erhöhtem Freizeitbedarf interessant ist.

Ab dem Kalenderjahr 2027 gibt es außerdem einen weiteren zusätzlichen Urlaubstag, und es wird möglich sein, die wöchentliche Arbeitszeit befristet und freiwillig auf bis zu 42 Stunden anzuheben. Weitere Regelungen betreffen die Verbesserung von Gleitzeitmodellen, die Klärung von Langzeitkonten sowie die Angleichung von arbeitsrechtlichen Regelungen zwischen Ost- und Westdeutschland im Bundesdienst.

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Erstellt:
24. Juli 2025, 08:18 Uhr
Aktualisiert:
25. Juli 2025, 14:25 Uhr

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