Nach Instagram-Post der Grünen Jugend-Chefin

Was bedeutet „ACAB“ – und ist das verboten?

Das Kürzel „ACAB“ sorgt regelmäßig für Kontroversen. Der aktuelle Fall: Ein Instagram-Foto der Grünen Jugend-Vorsitzenden Jette Nietzard mit einem entsprechenden Pullover. Doch was steckt hinter dem Begriff – und ist er strafbar?

Bei Demonstrationen oder als Graffiti sieht man "ACAB" relativ häufig.

© Alexander Oganezov/ Shutterstock

Bei Demonstrationen oder als Graffiti sieht man "ACAB" relativ häufig.

Von Katrin Jokic

Ein Foto auf Instagram sorgt für Diskussionen: Jette Nietzard, Sprecherin der Grünen Jugend, zeigt sich in einer Story mit einem Pullover, auf dem die Buchstaben „A.C.A.B.“ stehen. Die Abkürzung steht für „All Cops Are Bastards“ – auf Deutsch etwa: „Alle Polizisten sind Bastarde“. Das Foto löste politische Empörung aus, führende Grünen-Politiker distanzierten sich. Nietzard selbst ruderte im Nachhinein teilweise zurück und erklärte, sie habe den Pulli als Privatperson getragen, wolle aber nun mehr auf ihre öffentliche Rolle achten.

Die Debatte wirft erneut Fragen auf: Was genau bedeutet ACAB? Und: Ist es eigentlich verboten, diese Parole öffentlich zu zeigen?

Bedeutung: Was heißt „ACAB“?

Das Kürzel „ACAB“ stammt aus dem Englischen und steht für „All Cops Are Bastards“. Es wurde ursprünglich in Großbritannien verwendet, etwa als Gefängnistätowierung, und fand ab den 1970er Jahren Verbreitung in Subkulturen wie der Punk- und Skinhead-Szene. Später wurde es auch in der Fußball-Ultra-Szene sowie in linken Milieus populär.

„ACAB“ drückt eine Kritik an der Polizei als Institution aus. Oft ist es als Ausdruck von Frust oder als Symbol gegen staatliche Autoritäten gemeint.

Ist „ACAB“ verboten?

Ob die Abkürzung „ACAB“ verboten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. In Deutschland hängt die rechtliche Bewertung vom Kontext ab. Der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) setzt voraus, dass eine konkrete Person oder eine klar abgrenzbare Gruppe herabgewürdigt wird.

Wenn „ACAB“ ohne direkten Bezug zu bestimmten Polizisten geäußert wird – etwa auf einem T-Shirt in der Öffentlichkeit – sehen Gerichte darin oft eine durch die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz) geschützte allgemeine Meinungsäußerung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bezeichnung „ACAB“ in solchen Fällen nicht zwangsläufig strafbar ist. Eine pauschale Aussage über „alle Polizisten“ sei zu unbestimmt, um einzelne Beamte persönlich in ihrer Ehre zu verletzen.

Wird das Kürzel jedoch bewusst in Richtung eines oder mehrerer konkreter Polizisten verwendet – etwa bei einer Demonstration oder durch eine direkte Ansprache – kann dies eine strafbare Beleidigung darstellen. Auch das bewusste Zeigen der Aufschrift in einer Weise, die klar gegen bestimmte Beamte gerichtet ist, kann juristische Konsequenzen haben.

Gerichte entscheiden stets im Einzelfall, ob eine Beleidigung vorliegt. Dabei spielen Details wie Ort, Situation, Absicht und Publikum eine Rolle. Es gab sowohl Freisprüche als auch Verurteilungen. Die Spannbreite reicht von der Einstellung eines Verfahrens bis zu Geldstrafen.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel bietet eine Einordnung, ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung. Wer sich unsicher ist, ob das Zeigen oder Verwenden des Kürzels „ACAB“ strafrechtliche Konsequenzen haben kann, sollte sich individuell anwaltlich beraten lassen.

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Erstellt:
28. Mai 2025, 09:44 Uhr

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