Weniger Leistung, mehr Ausgaben
Was die Gesundheitsreform die Bürger kostet
Bislang waberten die Details der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Luft. Nun liegt der erste Gesetzentwurf vor und ist in die Abstimmung gegangen – mit zahlreichen geplanten Kürzungen.
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Die geplante Gesundheitsreform nimmt Fahrt auf. Sicher ist vor allem: Für die Bürger wird es weniger Leistung für hohe Beiträge geben.
Von Markus Brauer/dpa/AFP/KNA
Krankengeld und Kinderkrankengeld sollen im Zuge der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der am Donnerstag (16. April) in die Abstimmung gegangen ist.
Laut Ministerium enthält der Gesetzentwurf, der Ende April im Kabinett verabschiedet werden soll, 43 Maßnahmen aus dem Kommissionsbericht, 12 Maßnahmen in angepasster Version. Zudem habe das Ministerium 14 weitere Maßnahmen aufgenommen.
Das soll sich ändern
- Krankengeld: Geplant ist demnach, dass künftig maximal 65 Prozent des Bruttogehalts bei Krankengeld und maximal 85 Prozent des Nettoeinkommens beim Kinderkrankengeld ausgezahlt werden. Das ist je eine Kürzung von 5 Prozent. Die maximale Bezugsdauer von Krankengeld soll auf 78 Wochen beschränkt werden.
- Teil-Krankschreibung: Neu ist indes das Modell einer Teil-Krankschreibung. Geplant sind drei Stufen von 25, 50 oder 75 Prozent. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollen strengere Regeln gelten, wenn sie Krankengeld beziehen wollen.
- Zahnersatz: Die vor einigen Jahren erhöhten Zuschüsse für Zahnersatz sollen wieder um 10 Prozent abgesenkt werden.
- Mitversicherung: Weiter geplant sind ein Ende der Mitversicherung von Ehepartnern und gleichgestellten Lebenspartnern. Ausgenommen würden Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner.
- Screening: Das alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsscreening soll auf den Prüfstand kommen.
- Homöopathie: Homöopathie soll als Kassenleistung wegfallen, ebenso wie die Kostenübernahme von Cannabis-Blüten.
- Medikamente: Die Zuzahlungen für Medikamente sollen auf mindestens 7,50 und maximal 15 Euro steigen.
- Zweitmeinung: Die ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten Operationen, wie Knie-OPs, soll Pflicht werden. Andernfalls droht, dass die Kassen die Kosten nicht tragen.
- Beitragsbemessungsgrenze: Besserverdienende sollen künftig mehr in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll neben der normalen Erhöhung einmalig um 300 Euro steigen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll demnach 2,4 Milliarden Euro bringen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten jeweils die Hälfte davon übernehmen. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5812,50 Euro. Sie steigt jährlich so, wie die Einkommen statistisch insgesamt steigen. Wer mehr verdient, muss für das darüber liegende Gehalt keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Diesen Deckel möchte Warken nun anheben.
- Gehälter der Kassen-Vorstände: Außerdem will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch die Gehälter der Kassen-Vorstände sowie der Führungsebene deckeln. Sie wolle bei ihrem Sparpaket die Krankenkassen nicht ausnehmen, erklärte Warken. „Deshalb werden wir nicht nur die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Kassen begrenzen, sondern auch die Gehälter der Führungsebene und der Vorstände.“
Klage der Kassen gegen Bund läuft
Eine Übernahme der Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern durch den Bund ist derzeit nicht Teil der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Übernahme der sogenannten versicherungsfremden Leistungen durch den Bund fordern nicht nur die Krankenkassen, sondern auch Ärzte seit Jahren. Seitens des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen läuft daher derzeit eine Klage gegen den Bund auf insgesamt zehn Milliarden Euro beim zuständigen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Maßnahmen gegen Kassendefizit
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird mit einem Defizit von 15 Milliarden Euro, bis 2030 sogar mit 40 Milliarden Euro gerechnet werden. Es drohen explodierende Kassenbeiträge, was die Bundesregierung mit einer Reform verhindern will. Derzeit gibt es in Deutschland 93 Kassen.
Eine Expertenkommission hatte kürzlich 66 Reformvorschläge vorgestellt. „Über drei Viertel“ davon sollen nach Warkens Willen umgesetzt werden. Einen Gesetzentwurf dazu soll das Bundeskabinett bereits am 29. April beschließen.
Beiträge sollen stabil bleiben
Warken sicherte den Versicherten zu, dass die Krankenkassenbeiträge durch ihr Sparpaket mindestens bis 2030 stabil bleiben würden. „Mindestens bis dahin gehen wir von stabilen Sätzen aus“, versprach Warken.
Die Ministerin verwies auf weitere Vorhaben, um die Ausgaben im Gesundheitsbereich zu senken. So werde in den kommenden Wochen die Notfallreform vom Kabinett beschlossen. Es folge ein Vorschlag zur Einführung eines Primärarztsystems.
Bis Ende des Jahres werde die Reformkommission außerdem weitere Empfehlungen erarbeiten, unter anderem für eine bessere Prävention. „Wenn wir das alles auf den Weg gebracht haben und uns an die vorgesehene Begrenzung der Ausgaben halten, dann ist die Beitragsspirale endgültig Geschichte.“
