Wenigermiete.de vor BGH: Mit wenigen Klicks zu seinem Recht?

dpa Karlsruhe. Ob Miete zu hoch, Flug zu spät oder Internet zu langsam: Neue Online-Portale machen es Verbrauchern leicht, ihre Rechte durchzusetzen. Aber die Anbieter bewegen sich in einer Grauzone.

Der BGH verhandelt über das Geschäftsmodell von Internet-Rechtsdienstleistern. Foto: Uli Deck/dpa

Der BGH verhandelt über das Geschäftsmodell von Internet-Rechtsdienstleistern. Foto: Uli Deck/dpa

„Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Kostenrisiko.“ Das verspricht das Internetportal Wenigermiete.de seinen Nutzern. Das Berliner Start-up ficht juristische Streitigkeiten mit dem Vermieter aus.

Dabei ist umstritten, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt. Seit Mittwoch klärt das der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Auf sein Urteil wartet eine ganze Branche. (Az. VIII ZR 285/18)

Was genau macht Wenigermiete.de?

Der Rechtsdienstleister nimmt Mieterhöhungen, Kündigungen und Renovierungsklauseln unter die Lupe. In dem Fall vor dem BGH geht es um Ansprüche eines Berliner Mieters wegen der Mietpreisbremse. Die erste Prüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Internetseite: Der Nutzer gibt seine Daten ein, ein Algorithmus ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete. Kommt heraus, dass der Mieter mehr Miete zahlt als erlaubt, kann er Wenigermiete.de mit der Durchsetzung beauftragen. Ein Honorar wird nur fällig, wenn dabei am Ende für den Mieter etwas herausspringt. „Das heißt: Keine Vorabzahlung wie beim Anwalt“, steht prominent auf der Startseite des Portals.

Wo ist das Problem?

Wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf, ist gesetzlich geregelt. Anbieter wie Wenigermiete.de waren damals noch nicht auf dem Markt, für sie sind die Regelungen nicht ausdrücklich gemacht. Die meisten Unternehmen der sogenannten Legal-Tech-Branche behelfen sich deshalb mit einer Inkassolizenz, die zum Einziehen fremder Forderungen berechtigt. Klassischerweise sind das nicht bezahlte Rechnungen. Ob ein Geschäftsmodell wie das von Wenigermiete.de von so einer Lizenz gedeckt ist, ist hochumstritten und bisher nicht geklärt.

Was heißt das für betroffene Nutzer?

In dem Fall, der nun in Karlsruhe entschieden wird, hat das Berliner Landgericht die Klage gegen den Vermieter abgewiesen. Wenigermiete.de sei nicht befugt, die Ansprüche geltend zu machen. Das Portal sei schwerpunktmäßig gar kein Inkassounternehmen, sondern leiste ohne Erlaubnis Rechtsberatung im Internet. Die Richter störten sich unter anderem an dem Online-Rechner. Er rechne nicht nur nach Schema F, sondern berücksichtige auch schon die Besonderheiten des Einzelfalls. In der Frage besteht aber nicht einmal am Landgericht Einigkeit: Andere Kammern haben mit dem Modell von Wenigermiete.de kein Problem.

Welche Konsequenzen hat das BGH-Urteil für die Branche?

Andere Anbieter, die Fluggastrechte einklagen, Lebensversicherungen rückabwickeln oder Hartz-IV-Widersprüche durchboxen, stehen vor ähnlichen Fragen. Auch Myright, das im Dieselskandal Zehntausende Autokäufer gegen Volkswagen vertritt, beobachtet den Ausgang genau. Wegen der unterschiedlichen Rechtsgebiete und Geschäftsmodelle wird man das Urteil aber nicht in allen Punkten verallgemeinern können.

Wie geht es jetzt weiter?

In der Verhandlung am Mittwoch haben die BGH-Richter angedeutet, dass sie den Begriff Inkasso eher großzügig auslegen wollen. Im Kern scheine es ja immer um Geldforderungen zu gehen. Die Abwehr einer Kündigung durch den Vermieter wäre nach dieser Logik allerdings eher Rechtsberatung. Und auch sonst bleiben viele schwierige Detailfragen. Das Urteil soll deshalb erst am 27. November verkündet werden. Wenigermiete.de ist sicherheitshalber auf den Ernstfall vorbereitet: „Wir könnten unsere Struktur innerhalb weniger Tage anpassen und das Angebot uneingeschränkt weiterführen“, sagt Gründer Daniel Halmer. Aus seiner Sicht sei die Verhandlung aber „sehr positiv“ verlaufen.

Was bedeutet das alles für die Verbraucher?

„Bevor wir am Markt waren, gab es keine Mietpreisfälle. Jetzt gibt es Zehntausende“, meint Halmer. Am BGH geht es um knapp 25 Euro weniger Miete im Monat. Nach Halmers Ansicht ist das Justizsystem für solche vergleichsweise kleinen Ansprüche nicht ausgelegt. „Die meisten Verbraucher machen aus diesem Grund ihre Rechte schlicht und ergreifend nicht geltend.“ Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht das anders. Kläger könnten zum Beispiel Prozesskostenhilfe beantragen, und es gebe ein gutes System von Rechtsschutzversicherungen. „Auch dadurch wird Zugang zum Recht gewährleistet“, sagt Präsident Ulrich Wessels. „Sich bei einer Rechtsdienstleistung allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes nicht der richtige Weg zu sein.“

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Erstellt:
16. Oktober 2019, 14:38 Uhr

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