In Haft in Ungarn
Wer ist Maja T.?
Maja T. befindet sich in Ungarn in Untersuchungshaft – unter umstrittenen Bedingungen. Die Person steht im Zentrum eines politischen und juristischen Konflikts, der in Deutschland hohe Wellen schlägt.

© Samuel Winter/dpa
Maja T. wollte mit ihrem nun beendeten Hungerstreik bessere Haftbedingungen durchsetzen.
Von Redaktion
Der Fall ist komplex und hochpolitisch: Er reicht von Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung über eine rechtswidrige Auslieferung bis hin zu einem lang andauernden Hungerstreik. Im Zentrum steht dabei nicht nur die Frage nach Schuld oder Unschuld, sondern auch nach rechtsstaatlichen Prinzipien und Menschenrechten.
Wer ist Maja T.?
Maja T. ist eine non-binäre Person aus Deutschland, gegen die in Ungarn wegen schwerer Straftaten ermittelt wird. Maja T., geboren in Jena, wird laut Ermittlungsbehörden linksextremen Gruppierungen zugerechnet. Öffentlich trat T. jedoch selten in Erscheinung.
Bekannt wurde der Name durch Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Gruppe, die unter Begriffen wie „Hammerbande“ oder „Antifa-Ost“ geführt wird. Der Gruppe werden mehrere Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextreme zur Last gelegt. In diesem Umfeld war auch die Leipziger Studentin Lina E. aktiv, die 2023 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde.
Laut Bundesanwaltschaft ist Maja T. eine zentrale Figur innerhalb dieses Netzwerks. T. wird vorgeworfen, gezielt und gewaltsam gegen rechtsextreme Aktivisten und Aktivistinnen vorgegangen zu sein – darunter auch bei einem als „Tag der Ehre“ bekannten Neonazi-Aufmarsch im Februar 2023 in Budapest.
Die Vorwürfe: Was hat Maja T. gemacht?
Ungarischen Ermittlern zufolge soll Maja T. gemeinsam mit weiteren Personen im Februar 2023 mehrere Teilnehmer des rechtsextremen Aufmarschs in Budapest angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Es geht um gefährliche Körperverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung. In Deutschland liegt zudem ein Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer linksextremen Gruppierung vor.
Nach der Tat war Maja T. mehrere Monate untergetaucht, bis T. im Dezember 2023 von Zielfahndern in einem Berliner Hotel festgenommen wurde. Im Juni 2024 erfolgte schließlich die Auslieferung an die ungarischen Behörden – trotz eines Eilbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts, der diese untersagt hatte.
Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde es am betreffenden Tag um 11:47 Uhr von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin darüber informiert, dass die betreffende Person bereits um 10:00 Uhr an die ungarischen Behörden überstellt worden sei. Der Beschluss zur Untersagung der Auslieferung war zu diesem Zeitpunkt bereits gefällt worden: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übergabe um 10:50 Uhr formell gestoppt (Az.: BvQ 49/24).
Seitdem sitzt Maja T. in Untersuchungshaft in Ungarn – zunächst in einem Gefängnis, später in einem Haftkrankenhaus. Laut Verteidigung handelt es sich um Isolationshaft unter teils problematischen Bedingungen.
Der Strafprozess gegen Maja T. läuft seit Februar 2025 vor einem ungarischen Gericht in Budapest. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren im Gegenzug zu einem Geständnis ohne weitere Beweisaufnahme abzukürzen – mit einer Haftstrafe von 14 Jahren – lehnte Maja T. ab. Bei einer Verurteilung ohne Deal drohen bis zu 24 Jahre Haft.
Maja T.s Hungerstreik: 40 Tage ohne Nahrung
Anfang Juni 2025 trat Maja T. aus Protest gegen die Haftbedingungen in einen Hungerstreik. T. kritisierte eine mangelhafte Versorgung, fehlende Hygieneartikel, unhygienische Zustände und fehlende medizinische Betreuung. Ziel des Hungerstreiks war es, eine gerichtliche Überprüfung der Haftbedingungen und eine Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen.
Nach 40 Tagen ohne Nahrung brach Maja T. den Hungerstreik am 14. Juli 2025 ab. Laut Familie und Umfeld war der Gesundheitszustand inzwischen lebensbedrohlich – die Herzfrequenz war auf unter 30 gesunken, ein Herzstillstand stand im Raum. Ungarische Behörden erwogen zuletzt die Einsetzung eines Herzschrittmachers und eine Zwangsernährung.
T. begründete den Abbruch mit dem eigenen Gesundheitszustand. Dennoch kündigte T. an, den Hungerstreik wieder aufzunehmen, sollte sich an der rechtlichen Situation nichts ändern.
Diplomatischer Druck – aber keine Aussicht auf Rückkehr
Die Bundesregierung, insbesondere Außenminister Johann Wadephul, forderte wiederholt eine Verbesserung der Haftbedingungen und drängte auf eine faire Behandlung der deutschen Staatsangehörigen.
Ein Rücktransport nach Deutschland ist juristisch derzeit jedoch nicht durchsetzbar – trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, das die Auslieferung nach Ungarn als rechtswidrig einstufte. Denn es gibt kein rechtsstaatliches Instrument, um eine bereits erfolgte Auslieferung rückgängig zu machen. Das deutsche Recht kennt keine Regelung, mit der man ein anderes EU-Land – hier Ungarn – verpflichten könnte, eine ausgelieferte Person zurückzugeben. Es gibt keinen Rückholanspruch, lediglich diplomatische Mittel.
Einziger Lichtblick für Maja T.: Im Falle einer Verurteilung muss Ungarn eine spätere Verbüßung der Haftstrafe in Deutschland ermöglichen – das ist völkerrechtlich zugesichert. Bis dahin jedoch bleibt die Lage prekär.