Neue Mütterrente III

Wie viel mehr Geld gibt es?

Die Mütterrente III soll Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern finanziell besserstellen. Was das konkret bedeutet, zeigen unsere Rechenbeispiele.

So viel mehr Geld soll es geben.

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So viel mehr Geld soll es geben.

Von Lukas Böhl

Mit der geplanten Mütterrente III will die Bundesregierung eine Ungleichbehandlung ausräumen: Wer Kinder vor 1992 bekommen hat, soll künftig genauso viele Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen wie Eltern jüngerer Kinder. Die Mütterrente III ist kein eigenes Rentenprogramm, sondern eine Ausweitung der sogenannten Kindererziehungszeiten. Bisher bekommen Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, 30 Monate anerkannt. Für Kinder ab 1992 sind es 36 Monate. Diese sechs Monate Unterschied machen exakt einen halben Rentenpunkt aus – und dieser wird durch die Mütterrente III ausgeglichen. Damit wären Eltern mit älteren Kindern endlich gleichgestellt. Insgesamt gäbe es dann drei Rentenpunkte pro Kind, unabhängig vom Geburtsjahr.

Was ist ein Rentenpunkt wert?

Ein Rentenpunkt ist seit Juli 2024 in ganz Deutschland gleich viel wert, nämlich 40,79 Euro pro Monat. Ein halber Rentenpunkt – also genau das, was durch die Mütterrente III dazukäme – bringt entsprechend rund 20,40 Euro mehr Rente im Monat.

So viel mehr Geld bringt die Mütterrente III – in Euro und Cent

Wie viel mehr Rente rauskommt, hängt davon ab, wie viele Kinder man hat – und ob diese vor 1992 geboren wurden. Hier ein paar konkrete Beispiele:

Bisher: 2,5 Rentenpunkte → 2,5 × 40,79 € = 101,98 € Neu: 3 Rentenpunkte → 3 × 40,79 € = 122,37 € Mehr Rente: 20,39 € pro Monat / 244,68 € pro Jahr

Bisher: 5 Punkte → 203,95 € Neu: 6 Punkte → 244,74 € Mehr Rente: 40,79 € pro Monat / 489,48 € pro Jahr

Bisher: 7,5 Punkte → 305,93 € Neu: 9 Punkte → 367,11 € Mehr Rente: 61,18 € pro Monat / 734,16 € pro Jahr

Bisher: 10 Punkte → 407,90 € Neu: 12 Punkte → 489,48 € Mehr Rente: 81,58 € pro Monat / 978,96 € pro Jahr

Muss ich die Mütterrente III extra beantragen?

In der Regel: Nein. Wer bereits Kindererziehungszeiten in seinem Rentenverlauf gespeichert hat, muss sich um nichts kümmern. Die Rentenversicherung rechnet automatisch neu, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Nur wer bislang noch keine Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat – etwa weil nie eine Kontenklärung stattfand – sollte dies spätestens bei Rentenbeginn nachholen.

Wann kommt das Geld auf dem Konto an?

Die Koalition will die Mütterrente III zum 1. Januar 2027 einführen. Allerdings gilt als wahrscheinlich, dass die tatsächliche Auszahlung erst 2028 beginnt, weil die technische Umsetzung aufwendig ist. Eine rückwirkende Nachzahlung für 2027 ist laut Gesetzentwurf vorgesehen.

Wird die Mütterrente auf andere Leistungen angerechnet?

Ja – als Bestandteil der gesetzlichen Rente kann die Mütterrente III auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden. Auch bei Witwen- oder Witwerrenten kann sie eine Rolle spielen, wenn die Kindererziehungszeiten Teil der Versichertenrente sind.

Was kostet das – und wer zahlt es?

Der Staat rechnet mit jährlichen Mehrkosten von etwa 5 Milliarden Euro. Diese sollen aus Steuermitteln finanziert werden, nicht aus den Beiträgen der Rentenversicherung. Damit trägt die Allgemeinheit die Kosten – als gesellschaftliche Anerkennung für die Erziehungsleistung der Eltern.

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Erstellt:
23. Juli 2025, 11:12 Uhr
Aktualisiert:
23. Juli 2025, 18:23 Uhr

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