Zensus: So läuft die Aktion im Rems-Murr-Kreis ab

Deutschland nimmt an der EU-weiten Volkszählung 2022 teil. Für Befragungen vor Ort sucht der Landkreis noch Ehrenamtliche.

Etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung – und damit rund 50000 Personen aus dem Rems-Murr-Kreis – wurden per Zufallsstichprobe von den Statistischen Landesämtern für die Teilnahme am Zensus ausgewählt. Symbolfoto: Sinuswelle - stock.adobe.com

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Etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung – und damit rund 50000 Personen aus dem Rems-Murr-Kreis – wurden per Zufallsstichprobe von den Statistischen Landesämtern für die Teilnahme am Zensus ausgewählt. Symbolfoto: Sinuswelle - stock.adobe.com

Rems-Murr. Nach elf Jahren findet in diesem Jahr ein neuer Zensus statt. Dabei handelt es sich um Deutschlands größte Volkszählung. Es wird unter anderem gemessen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen oder arbeiten. Der Zensus ist damit eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft. So gibt er beispielsweise auch Auskunft darüber, ob ein Neubau von Schulen, Kindertagesstätten oder Altenheimen notwendig ist.

Der Zensus soll seit 2011 alle zehn Jahre durchgeführt werden. Dazu haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet. Pandemiebedingt wurde er in Deutschland allerdings von 2021 auf 2022 verschoben. So läuft der Zensus im Rems-Murr-Kreis ab: Etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung – und damit rund 50000 Personen aus dem Rems-Murr-Kreis – wurden per Zufallsstichprobe von den Statistischen Landesämtern ausgewählt.

Sie nehmen am Zensus teil und werden von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 dafür interviewt. Die Fragen zum Zensus decken zwei Bereiche ab: einmal die Existenz der Personen im Landkreis und einmal die ergänzende Statistik. Die Ankündigung dazu sowie den Interviewtermin erhalten sie durch einen Infozettel im Briefkasten. Die Interviews für den Zensus führen Erhebungsbeauftragte durch. Das sind ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer. Sie fragen die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger nach Merkmalen wie der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, deren Alter, Staatsangehörigkeit, Bildungsstand und Erwerbsstatus.

Auch sogenannte Sonderbereiche, wozu Wohnheime oder Gemeinschaftsunterkünfte zählen, werden in die Erhebung miteinbezogen. Hier geben meist die Einrichtungsleitungen die Auskunft. Für die ausgewählten Haushalte und Sonderbereiche besteht Auskunftspflicht. Ergänzt wird die Erhebung durch eine gesonderte, ebenfalls stichprobenartige Abfrage des Statistischen Landesamts. Bei dieser Abfrage werden Gebäude und Wohnungen gezählt. Die Statistischen Landesämter haben eine „Online first“-Strategie entwickelt. Durch Online-Fragebögen wird der persönliche Kontakt der Erhebungsbeauftragten zur befragten Person auf ein Minimum reduziert. Er beschränkt sich lediglich auf die sogenannte Existenzfeststellung.

Hier wird vor Ort durch allgemeine Fragen überprüft, ob die Daten aus dem Melderegister noch stimmen oder ob sie mittlerweile abweichen. Diese Fragen beziehen sich also beispielsweise auf die Wohnsituation der befragten Person. Die statistischen Fragen können die Bürgerinnen und Bürger durch den Online-Fragebogen beantworten. Hier geht es unter anderem um Merkmale wie das Alter der Personen.

Ist eine Online-Teilnahme am Zensus nicht möglich, sichern umfassende Hygienekonzepte die persönliche Befragung. Im Rems-Murr-Kreis sind die großen Kreisstädte und das Landratsamt für den Zensus verantwortlich. Die großen Kreisstädte Fellbach, Winnenden, Schorndorf, Backnang und Waiblingen erheben die Daten in ihrem jeweiligen Stadtgebiet. Die Große Kreisstadt Weinstadt sowie die Städte Welzheim und Murrhardt und die Gemeinden werden vom Landratsamt abgedeckt. Damit gibt es im Rems-Murr-Kreis insgesamt sechs Erhebungsstellen. lra

Ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer führen die Befragungen durch
Ehrenamtler gesucht

Interviews Wer als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter die Interviews für dieses Projekt durchführen möchte, kann sich im Rathaus des Wohnorts oder beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis per E-Mail an zensus2022@rems-murr-kreis.de melden.

Online-Info Weitere Informationen zum Zensus und dem Einsatz als Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter findet man online auf der Zensus-Homepage und auf der Homepage des Landratsamts.

Aufwandsentschädigung Die Erhebungsbeauftragten bekommen eine Aufwandsentschädigung von insgesamt bis zu 800 Euro. Der genaue Betrag hängt unter anderem von der Anzahl der Befragungen ab.

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Erstellt:
21. April 2022, 06:00 Uhr

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