Migrationspolitik

Zurückweisungen und ein fast vergessenes Gerichtsurteil

Gerade erst hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Kontrollen an den Grenzen um ein halbes Jahr verlängern lassen. Nicht nur das ist juristisch umstritten.

Eine Kontrolle in Brandenburg an der deutsch-polnischen Grenze.

© IMAGO/Sabine Gudath

Eine Kontrolle in Brandenburg an der deutsch-polnischen Grenze.

Von André Bochow

Immer wieder betont Alexander Dobrindt (CSU), wie erfolgreich die Bundesregierung die Migrationswende gestalte. „Die Entwicklung ist eine gute“, sagt auch ein Sprecher des Bundesinnenministers. Aber: „Wir sind noch nicht am Ziel angekommen.“ Dementsprechend seien die Grenzkontrollen, die Deutschland erst einmal bis September verlängert hat, zwingend. Worin das Ziel besteht, formuliert der Ministeriumssprecher so: Es bestehe darin, dass Binnengrenzkontrollen überflüssig würden. „Dafür ist eine europäische gemeinsame Grenzpolitik notwendig.“ Mit anderen Worten: Solange die Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS), die Asylverfahren an die EU-Außengrenzen verlagern will, noch nicht gilt, soll es Grenzkontrollen und auch Zurückweisungen an den Grenzen geben. Allerdings wird die GEAS-Reform bereits im Juni in Kraft treten und Abkommen mit Italien sowie Griechenland über die Rücknahme von Flüchtlingen, die dort zuerst die EU betreten haben, gelten ebenfalls ab Juni. Die deutschen Grenzkontrollen aber sind bis September geplant.

Vorwurf „politischer Willkür“

Die SPD hat Zustimmung signalisiert, weil das neue GEAS-Grenzregime erst greifen müsse. Der innenpolitische Sprecher der Bundestags-Grünen, Marcel Emmerich, findet dagegen, dass der Innenminister „mit andauernden Blockaden an der Grenze die europäische Idee“ zerschneidet. Und dem Asylrecht begegne Dobrindt „mit politischer Willkür“.

Tatsächlich hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Juni des vergangenen Jahres Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze für nicht rechtens erklärt. Geklagt hatten eine 16-jährige Somalierin und zwei somalische Männer. Nach einem Eilverfahren wurden die drei offiziell ins Land gelassen. Das war aber ein Einzelfallurteil ohne grundsätzliche Bedeutung, worauf unter anderem der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hinwies. Anders als andere Juristen hält Boehme-Neßler das Urteil auch inhaltlich für falsch, weil Deutschland in Sachen Migration an seine Belastungsgrenze gekommen sei und es eine Notlage gebe.

„Das Asylrecht ist notorisch kompliziert, was immer wieder für Missverständnisse sorgt“, schrieb der Experte für Ausländer- und Asylrecht, Daniel Thym, in einem Gastbeitrag für Legal Tribune Online. Laut EU-Recht müssen die Staaten prüfen, welches Land für die jeweiligen Asylbewerber zuständig ist, auch wenn diese ganz offensichtlich aus einem sicheren EU-Land eingereist sind. Es sei denn, es wird Artikel 72 des „Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ herangezogen, der die „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ betrifft. Genau darauf berief sich der Bundesinnenminister bei seiner Weisung, Menschen an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Rechtsprofessor Daniel Thym zufolge hätten Urteile des Europäischen Gerichtshofs verdeutlicht, dass „Notlage“ in diesem Falle ein zu starker Begriff sei, vielmehr solle man von einer „Ausnahmeklausel“ sprechen. Ob es zulässig ist, sie anzuwenden, sei am Ende Angelegenheit der Gerichte, die EU-Kommission müsse nicht um Erlaubnis gefragt werden.

Juristischer Showdown

„Es gibt immer noch eine Überforderung in den Kommunen“, sagt ein Sprecher des Bundesinnenministers, vermeidet aber das Wort Notlage. Immerhin sind im Zeitraum zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Januar 2026 fast 50 000 Menschen „unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben“ worden. Nun aber könnte es juristisch doch auf einen Showdown zulaufen. Denn in letzter Sekunde hat die erwähnte Somalierin, unterstützt von der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl, eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren beantragt. Doch es ist keineswegs klar, ob die Klage zugelassen wird. Die Somalierin wurde ja bereits ins Land gelassen und das Berliner Verwaltungsgericht müsste ein „besonderes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ erklären, also entscheiden, dass die Entscheidung über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist. Noch wird geprüft, ob und wie es juristisch weitergeht.

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Erstellt:
17. Februar 2026, 17:16 Uhr

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