Zwei Mandate mehr als bei der Wahl 2014

Kreistag wächst wegen gestiegener Einwohnerzahlen auf 76 Regelsitze – Wahlkreiseinteilung bleibt zur Wahl 2019 unverändert

Die Wahlkreiseinteilung bleibt. Zur Kreistagswahl 2019 gibt es aber dennoch Änderungen: Weil die Einwohnerzahl des Rems-Murr-Kreises gestiegen ist, kommen gegenüber der letzten Wahl von 2014 zwei Mandate hinzu. Sie fallen an die Wahlkreise Waiblingen und Remshalden/Plüderhausen/Urbach. Die Gesamtzahl der Regelsitze im Kreistag steigt damit von 74 auf 76.

Bunter Flickenteppich: Wahlkreiseinteilung für den Rems-Murr-Kreis zur Kreistagswahl im nächsten Jahr. Grafik: Landratsamt

Bunter Flickenteppich: Wahlkreiseinteilung für den Rems-Murr-Kreis zur Kreistagswahl im nächsten Jahr. Grafik: Landratsamt

Von Armin Fechter

WAIBLINGEN. Die Kommunalwahlen 2019 in Baden-Württemberg sollen wieder, wie schon 2014, zusammen mit den Europawahlen stattfinden: am 26. Mai. Gewählt werden dann die Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die Mitglieder der Ortschafts- und Gemeinderäte, der Kreistage und der Regionalversammlung im Verband Region Stuttgart.

Für die Kreistagswahl ist nach dem Kommunalwahlgesetz die Einwohnerzahl am 30. September 2017 zugrunde zu legen. Die betrug, wie das Landratsamt für den Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschuss schreibt, 424557 und lag damit um rund 7000 höher als fünf Jahre davor. Der Landkreis hat also die Marke von 420000 Einwohnern überschritten. Folglich erhöht sich die Zahl der Regelsitze im Kreistag von 74 auf 76. Ausgleichsmandate sind dabei nicht mitgezählt. Diese ergeben sich erst im Laufe der Auszählung, wenn die Sitzverteilung an die Stimmenrelationen angeglichen wird.

2014 kamen bei der Auszählung

noch 14 Ausgleichsmandate dazu

So hat es bei der Kreistagswahl 2014 an Rems und Murr 14 Ausgleichssitze gegeben. Damit stieg die Zahl der Mandate von den regulären 74 auf 88.

Wiederum aufgrund der gewachsenen Einwohnerzahlen fallen die beiden Mandate, die für die Wahl 2019 dazukommen, an die Wahlkreise Waiblingen und Remshalden/Plüderhausen/Urbach. Letzterer hat dann sechs statt bisher fünf Sitze, für Waiblingen ergeben sich zehn statt neun.

Für den Zuschnitt der Wahlkreise gibt es in der Landkreisordnung genaue Vorgaben. So können Kommunen, auf die nach der Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, einen eigenen Wahlkreis bilden. Das ist der Fall für Backnang (sechs Sitze), Fellbach (acht), Waiblingen (zehn), Winnenden (fünf) und Weinstadt (fünf). Möglich wäre dies auch für Schorndorf, doch dort haben sich gemäß einer anderen Regelung die benachbarten Kommunen Schorndorf und Winterbach zusammengeschlossen. Der gemeinsame Wahlkreis erhält acht Mandate.

Aus den übrigen Städten und Gemeinden sind Wahlkreise zu bilden, die nach den Einwohnerzahlen mindestens vier und höchstens acht Sitze haben. Manche nehmen dabei kuriose Gestalt an, etwa der Wahlkreis 12, der die Gemeinden im Westen und Osten von Backnang umfasst: Aspach, Weissach im Tal, Auenwald, Allmersbach im Tal, Althütte, Kirchberg an der Murr und Burgstetten. Ihm stehen sieben Sitze zu. Um einen Wahlkreis bilden zu können, muss die Einwohnerzahl mindestens 22345 betragen. Das ist laut Landratsamt bei allen bisherigen Bezirken der Fall, sodass diese unverändert bleiben können. Die weiteren Wahlkreise teilen sich die restlichen Mandate: Kernen im Remstal/Korb fünf Sitze, Leutenbach/Schwaikheim/Berglen fünf, Rudersberg/Welzheim/Alfdorf/ Kaisersbach sechs und Murrhardt/Sulzbach an der Murr/Oppenweiler, Großerlach/Spiegelberg fünf.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird ein Kreiswahlausschuss gebildet. Er ist auch für die Regionalwahl zuständig. Neben dem Landrat gehören ihm acht Fraktionsvertreter an.

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Erstellt:
21. Juni 2018, 06:00 Uhr

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