Canalettos aus Hitlers Privatsammlung
Bund soll NS-Raubgut-Bilder an Erben des jüdischen Kaufmanns Max James Emden zurückgeben
Nach langem Streit soll der Bund zwei Gemälde an die Erben von Max James Emden zurückgeben: „Ansicht des Zwingergrabens in Dresden“ und „Ansicht der Karlskirche zu Wien“ des als Canaletto bekannten italienischen Malers Bernardo Bellotto (1721–1780). Das hat die Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter am Dienstag in Magdeburg bekannt gegeben. Eine Begründung wurde zunächst nicht veröffentlicht. Deswegen gab der Bund noch keine Stellungnahme ab. Beim Bundesverwaltungsamt hieß es, man sei von der Entscheidung überrascht.
Der Streit dauert nach Angaben der Anwälte der Erben seit 15 Jahren an. Emden war ein aus Hamburg stammender Kaufhausmagnat, der während der NS-Herrschaft als Jude verfolgt und beraubt wurde. Die Gemälde waren laut Anwälten von einem NS-Kunsthändler unter Wert für die Privatsammlung Adolf Hitlers angekauft worden. 1949 gelangte sie über eine Sammelstelle der Alliierten an den Bund und wurde später dessen Eigentum.
„Wir sind der Kommission dankbar dafür, dass sie das erlittene Unrecht anerkannt und unsere Überzeugung, dass der Verkauf der Gemälde im Jahre 1938 unter Zwang geschah, bestätigt hat“, ließ Max Emdens Enkelsohn Juan Carlos aus Santiago de Chile verlauten. Aus Sicht der Anwälte beinhaltet die Entscheidung das Anerkenntnis, dass damals eingesetztes Geld zur Finanzierung der Flucht aus Nazi-Deutschland oder für den Lebensunterhalt im Exil „an die Nachkommen der Opfer zurückzugeben ist“.
Aktuell befindet sich „Ansicht der Karlskirche zu Wien“ als Leihgabe im Museum Kunstpalast in Düsseldorf, die „Ansicht des Zwingergrabens in Dresden“ im Militärhistorischen Museum in Dresden. (dpa)