Akribisch erstellte Gutachten lassen keinen Zweifel

Die Täterschaft der beiden Angeklagten im Murrhardter Drogenprozess wird vor dem Landgericht untermauert.

Vierter Verhandlungstermin im Verfahren gegen einen 36-jährigen Industriemechaniker und einen 30-jährigen Medientechnologen wegen Drgengeschäften. Foto: BilderBox.com/E. Wodicka

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Vierter Verhandlungstermin im Verfahren gegen einen 36-jährigen Industriemechaniker und einen 30-jährigen Medientechnologen wegen Drgengeschäften. Foto: BilderBox.com/E. Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

MURRHARDT/STUTTGART. Es ist der vierte Verhandlungstermin im Verfahren gegen einen 36-jährigen Industriemechaniker und einen 30-jährigen Medientechnologen wegen umfangreicher Drogengeschäfte (wir berichteten). Auch eine Gerichtsverhandlung hat ihr Ritual, vor allem was den Beginn angeht. Und von dem wird nicht abgewichen, auch wenn die Verhandlung wie vom Gericht angekündigt nur von kürzerer Dauer ist. Erst müssen Staatsanwalt, Verteidiger und Gutachter anwesend sein. Dann darf die Justizangestellte und Protokollantin, meist nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden Richter, „abrufen“. Das heißt, sie gibt den Justizbeamten im Haus Bescheid, dass die Angeklagten vorgeführt werden können. Eskortiert von ihren Bewachern betreten diese den Verhandlungssaal.

Zuletzt betreten dann die Berufs- und Laienrichter den Raum. Das ist der Augenblick, zu dem den Angeklagten die Handschellen abgenommen werden. Gutachten, so war angekündigt worden, sollen an diesem vierten Verhandlungstermin verlesen werden. Vier Stück sind es. Die beiden Berufsrichter sind aufs Höchste gefordert. Da ist erst ein spurenkundliches Gutachten eines Freiburger Instituts. Es belegt per DNA-Abgleich, dass die beiden Angeklagten das, was die Polizei bei der Wohnungsdurchsuchung mitnahm, in der Hand hatten. Es sind vor allem die Tüten und Tütchen mit den beschlagnahmten Drogensubstanzen. Damit nichts durcheinanderkommt, sind die Spuren nummeriert. Und das, was gefunden wurde, die sogenannten Asservate, tragen auch genaue Bezeichnungen.

Schließlich ist noch die Methode, nach der untersucht wurde, aufgeführt. Zuletzt dann die Beurteilung, wem von beiden Angeklagten das Gefundene zuzuordnen ist. Datumsangaben wechseln sich mit vier- und fünfstelligen Zahlenkolonnen bei Spuren und Asservaten ab. Auch die Untersuchungsmethode wird durch entsprechende Kürzel angegeben. Es spricht für die Konzentration der beiden Berufsrichter, die sich beim Vorlesen abwechseln, dass sie sich in den schier endlosen Zahlen und Kürzeln nicht verhaspeln. Zwei weitere Gutachten hat das Landeskriminalamt erstellt. Sie dokumentieren sogenannte daktyloskopische Untersuchungen. Wieder sind die aufgefundenen Tüten und Tütchen Gegenstand kriminologischer Bemühungen. Wobei auch Material und Art Letzterer exakt beschrieben wird.

Bei Amphetamin kommen die Gutachter auf 10800 Einheiten.

So kann in Bezug auf die Angeklagten genau gesagt werden: Der eine hat dieses, der andere jenes angefasst. Und auch daran lässt die Untersuchung keinen Zweifel: Mal war’s der linke Zeigefinger, ein andermal der rechte Mittelfinger. Oder auch die ganze Hand.

Ein drittes und letztes Gutachten des Landeskriminalamts hat dann noch den Inhalt der Tüten und Tütchen untersucht, sprich das darin enthaltene Drogenmaterial. Insbesondere mit Amphetaminen haben die beiden Angeklagten ihre Geschäfte gemacht. Sogenanntes Amphetaminsulfat wurde erworben, dann mit Koffein und Kreatin gestreckt, um es dann an die Abnehmer weiterzuverkaufen.

Aus den Mengen, die die Polizei beschlagnahmte – auch darüber gibt das Gutachten Auskunft –, lassen sich sogenannte Konsumeinheiten errechnen. Bei Amphetamin kommen die Untersucher auf 10800 Einheiten, allerdings bei einem Wirkstoffgehalt von nur fünf Prozent. Kein Wunder, dass es – wie in einer früheren Verhandlung berichtet – Reklamationen der Kunden gab. Aus dem aufgefundenen Marihuana lassen sich – und das nimmt sich im Vergleich eher bescheiden aus – „nur“ 1980 Konsumeinheiten errechnen. Allerdings war Letzteres durchweg von besserer Qualität als das Amphetamin. Eher unter ferner liefen rangiert, dass auch noch 200 Gramm der Partydroge MDMA gefunden wurden.

Mit einem Ausblick des Vorsitzenden Richters auf das, was an den beiden noch anstehenden Verhandlungstagen folgen wird, endet der etwa 45-minütige vierte Verhandlungstag.

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Erstellt:
9. Oktober 2020, 06:00 Uhr

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