Altmaier erlaubt Fusion von Mittelständlern

dpa Berlin. Die letzte Ministererlaubnis für eine Fusion war ein spektakulärer Fall: der Verkauf von Kaiser's Tengelmann an Edeka. Der Fall, mit dem es Altmaier zu tun bekam, war bedeutend kleiner - aber mit hoher Symbolkraft.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will notfalls mit staatlicher Hilfe Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Foto: Soeren Stache

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will notfalls mit staatlicher Hilfe Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Foto: Soeren Stache

Mit einer umstrittenen Ministererlaubnis hat Peter Altmaier den Weg frei gemacht für ein Gemeinschaftsunternehmen von zwei Mittelständlern.

Der Bundeswirtschaftsminister begründete dies damit, dass das gemeinsame Unternehmen des Metallverarbeiters Zollern und des Autoteileproduzenten Miba eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen könne. Der CDU-Politiker kündigte am Montag in Berlin aber zugleich an, er wolle die Fusionskontrolle verschärfen.

Die sogenannte Ministererlaubnis wird nur in Ausnahmen erteilt und ist an Gemeinwohlinteressen geknüpft. Altmaier sprach von einem überragenden Interesse der Allgemeinheit. Es gehe zugleich um den Erhalt eines wettbewerbsfähigen Mittelstands.

Nach der Entscheidung können Zollern aus Baden-Württemberg und Miba aus Österreich ein Unternehmen für Gleitlager gründen. Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden. So müssen die Firmen das neue Gemeinschaftsunternehmen mindestens fünf Jahre gemeinsam betreiben und 50 Millionen Euro investieren.

Altmaier sagte, er habe sich die Entscheidung nicht einfach gemacht. Gleitlager seien aber ein zentraler Teil in der Wertschöpfungskette von Produkten, die eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielten - etwa für Windkraftanlagen oder moderne Gasturbinen.

Der Wirtschaftsminister setzte sich mit seinem Votum über eine Entscheidung des Bundeskartellamts hinweg. Dieses hatte den Zusammenschluss in diesem Geschäftsbereich verboten - weil die Firma sonst besonders bei Gleitlagern für Großmotoren sehr stark aufgestellt sei, wie sie etwa in Schiffen, Lokomotiven oder Stromaggregaten zur Anwendung kommen. Durch den Zusammenschluss würde für die Abnehmer eine wichtige Auswahlalternative fehlen.

Für den Wirtschaftsminister war es eine schwierige Wahl, er steckte in einer Zwickmühle. Das Gesetz sieht hohe Hürden für eine Ministererlaubnis vor. Der Vorstoß der beiden Mittelständler war erst der 23. Antrag auf eine Ministererlaubnis, seitdem diese 1973 im Gesetz verankert wurde - die Erlaubnis Altmaiers ist erst die zehnte, die erteilt wurde.

Altmaier steht bei Wirtschaftsverbänden in der Kritik - vor allem bei Mittelständlern. Grund ist vor allem seine im Februar vorgelegte Industriestrategie. Altmaier spricht sich darin dafür aus, notfalls mit staatlicher Hilfe Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und angesichts der zunehmenden Konkurrenz auf Weltmärkten gerade aus China mehr „nationale Champions“ zu schaffen.

Der industrielle Mittelstand aber spielt in der Strategie so gut wie keine Rolle. Deswegen hatten Wirtschaftsverbände kritisiert, Altmaier tue zu wenig für kleine und mittlere Unternehmen. Hätte Altmaier nun also die Ministerlaubnis für die Mittelständler nicht erteilt, wäre er vermutlich wieder ins Kreuzfeuer der Kritik geraten - und das kurz vor einer „Mittelstandsreise“ Ende August, bei der er eine Mittelstandsstrategie vorlegen will.

Zollern und Miba erklärten, Altmaier zeige mit seiner Entscheidung „Weitblick“. Er stärke die Unternehmen im weltweiten Wettbewerb, vor allem mit der Konkurrenz aus Asien, wie die Zollern-Geschäftsführer Klaus Erkes sowie Miba-Chef Peter Mitterbauer mitteilten. Erkes hatte zuvor vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland gewarnt, falls Altmaier nicht zustimme. Das Gemeinschaftsunternehmen mit einem Gesamtumsatz von 300 Millionen Euro gebe die Möglichkeit, Forschungsstandorte in Deutschland auszubauen.

Altmaier sagte aber zugleich, er sei generell „kein großer Freund“ einer Ministererlaubnis. Deswegen will er die Fusionskontrolle beim Bundeskartellamt verschärfen. Der Fall Miba und Zollern zeige, dass die Kontrolle auch bei relativ kleinen Märkten eingreife. Für Kontrollen sollen deshalb künftig die Schwellen etwa beim Inlandsumsatz erhöht werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen für eine Ministererlaubnis präzisiert werden, sowohl beim Verfahren als auch bei den Voraussetzungen für eine Erlaubnis. Damit solle der „Ausnahmecharakter“ klargestellt werden.

Die Entscheidung Altmaiers traf sogleich auf Kritik. Die Monopolkommission erklärte, sie sehe kritisch, dass der Minister den Gemeinwohlvorteil „weitergehend“ auslege. Das Beratergremium hatte Altmaier empfohlen, die Erlaubnis nicht zu erteilen.

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Erstellt:
19. August 2019, 17:36 Uhr

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