Baugebiet Mehlklinge eine Runde weiter

Der Oppenweiler Gemeinderat beauftragt mit großer Mehrheit die Verwaltung, das Verfahren fortzuführen. Der Bebauungsplan ist beschlossen. Die Anregungen und Bedenken dreier Anwohner werden in der Sitzung von der Verwaltung und vom Planer zurückgewiesen.

Im Bereich Mehlklinge soll ein Baugebiet für 20 Wohneinheiten entstehen. Die einspurige Zufahrtsstraße, die Dichte der geplanten Bebauung und die Auswirkungen auf das Ortsbild sehen die Anwohner weiterhin als Problem an. Archivfoto: A. Becher

© Alexander Becher

Im Bereich Mehlklinge soll ein Baugebiet für 20 Wohneinheiten entstehen. Die einspurige Zufahrtsstraße, die Dichte der geplanten Bebauung und die Auswirkungen auf das Ortsbild sehen die Anwohner weiterhin als Problem an. Archivfoto: A. Becher

Von Florian Muhl

Oppenweiler. Erneut hat Bernhard Bühler auf die Dringlichkeit hingewiesen, neuen Wohnraum zu schaffen, auch in Oppenweiler. „Die Not auf dem Wohnungsmarkt ist täglich zum Greifen“, sagte der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung am Dienstag. Nebenbei war es an diesem Abend eine Premiere für Alexander Slawinski, denn der neue Haupt- und Ordnungsamtsleiter der Gemeinde saß erstmals während einer Gemeinderatssitzung in der Verwaltungsriege.

Bühler hob angesichts der Wohnungsnot, die auch in Oppenweiler herrsche, hervor, dass Verwaltung und Gemeinderat gefordert seien, im Bereich der Ortslage, und dazu gehöre die „Mehlklinge“, dafür zu sorgen, dass dort qualifiziert und geordnet gebaut werden könne. Aus diesem Grund halte man es für richtig, dort einen Bebauungsplan aufzustellen. Bühler schickte voraus, dass es diesbezüglich durchaus unterschiedliche Meinungen gebe.

Das Areal, auf dem 20 Wohneinheiten entstehen sollen – zwei Mehrfamilienhäuser sowie sechs Doppelhaushälften – liegt zwischen Bühlfeldstraße, Hermannstraße und Friedensstraße. „Das liegt mitten im Ort, ist relativ gut erschlossen und von den Umweltbedingungen gut bebaubar“, hatte Bühler schon in der Märzsitzung hervorgehoben, in der bereits etliche Anregungen thematisiert wurden, die rund 60 Anwohner mit einer Unterschriftenliste abgegeben und sich gegen die geplante Bebauung ausgesprochen hatten.

In seinen einleitenden Worten wies der Bürgermeister darauf hin, dass man die Bebauung zusammen mit einem Bauträger realisieren wolle, der bereits mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag geschlossen habe. An die Adresse der Anwohner gewandt, die sich gegen das Neubaugebiet ausgesprochen hatten, sagte der Verwaltungschef: „Es muss aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus hingenommen werden, dass eben in der Nachbarschaft dann auch mal Häuser entstehen“.

An diesem Abend sollte es nun um die Stellungnahmen der Verwaltung und des Planers zu den eingegangenen Anregungen gehen. Wie Planer Jochen Roos eingangs sagte, habe er von den 18 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange insgesamt 14 Antworten erhalten, die alle keine wesentlichen Bedenken gegen das neue Baugebiet geäußert hätten, so der Diplomingenieur. Aus diesem Grund wurden am Dienstagabend nur die privaten Anregungen behandelt, von denen drei eingegangen waren. Wie Bühler betonte, hatte Roos zuvor den Auftrag erhalten, die wesentlichen Punkte beziehungsweise Auszüge zusammenzustellen, die neu sind und in diesem Verfahren noch nicht behandelt worden waren. Der erste Kritikpunkt bezog sich auf den Müllsammelplatz, den der freie Landschaftsarchitekt am Beginn des Baugebiets in seinen Plänen eingetragen hatte. Dieser würde in einem Überschwemmungsgebiet liegen. Dem widersprach Roos. Es sei kein Überschwemmungsgebiet eingetragen und die Gewässerrandstreifen seien eingehalten worden. Der Planer zog folgendes Fazit: „Hier ist keine Gefahr zu erkennen.“

Der zweite Punkt der ersten Anregung war, dass die Keller der Reihenhäuser im südlichen Teil den Grundwasserspiegel blockieren würden. Roos wies diesbezüglich darauf hin, dass der Bebauungsplan keine Aussagen zur Unterkellerung treffen würde. Zudem könnten Grundwasserströme nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt werden.

Aus der zweiten Anregung erhielt der Planer den Hinweis, dass aufgrund der statistisch gesehen rückläufigen Bevölkerungsentwicklung die Aufstellung des Bebauungsplans nicht notwendig sei. Dem widersprach Roos, der auf das aktuelle Wohnraumproblem hinwies. Eine weitere Anmerkung bezog sich auf die 40 Stellplätze, die im neuen Baugebiet geplant sind und den hohen Stellplatzschlüssel von 2,0. Dies führe zu einer starken Beeinträchtigung. Aber auch hier war Roos anderer Meinung: „Der Einwand wäre berechtigt, wenn die Stellplätze in konzentrierter Form angeordnet wären.“ Aber im Baugebiet sei eine starke Verteilung der Plätze vorgesehen.

Ein weiterer Hinweis dieser Anregung war, dass die Frischluftschneise verbaut würde. Aber Frischluftentstehungsgebiete seien laut Roos dort zu finden, wo es offene Wiesenbereiche gebe. Doch in der Mehlklinge seien solche nicht zu finden. Die geforderten Hausabstände seien eingehalten. So gebe es quer zum Hang mehrere Schneisen, wo die Frischluft abfließen könne. „Außerdem ist auch die Höhe der Bebauung jetzt nicht so, dass die Frischluft komplett blockiert wird.“

Aus der dritten Bürgeranregung kam der Hinweis, dass die Aufstellung des Bebauungsplans bezüglich der Innenentwicklung nicht rechtens sei. Roos verwies auf Vorgespräche mit dem Baurechtsamt in Backnang, das bestätigt habe, dass die Verfahrensart die richtige sei.

Ein weiterer Punkt dieser Anregung war, dass auf der Straße der „Mehlklinge“ kein Begegnungsverkehr möglich sei und ein Verkehrsgutachten erstellt werden sollte. Der Planer entgegnete, dass es Ausweichbuchten gebe und eine Wendeanlage am Ende der Straße. Und eine Einschätzung der verkehrlichen Situation wurde inzwischen von einem Büro vorgelegt. Demnach sei pro Tag mit 130 Fahrzeugen auf der Straße zu rechnen, in den Spitzenzeiten am Nachmittag 16 pro Stunde . Zulässig für diese Straßenart mit dem einspurigen Verkehr wären 70 Fahrzeuge in der Stunde.

Erneut wurde im Rahmen der Diskussion das Thema Hochwasserschutz aufgegriffen. Die Bauherren werden darauf hingewiesen, bei der Planung dieses Thema zu beachten und „hochwasserangepasst“ zu bauen, wie Roos sagte, beispielsweise mit einer weißen Wanne. Alternativ könne man über den Verzicht des Kellers nachdenken. Letztlich stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme den Stellungnahmen zu sowie auch dem Bebauungsplan. Auf Antrag von Gudrun Rauh wird in diesen noch aufgenommen, dass bei den Gebäuden maximal drei Wohngeschosse zugelassen sind. Die maximale Gebäudehöhe von 12,70 Meter war bereits im Textteil enthalten. Die Verwaltung wurde zudem mit dem weiteren Verfahren beauftragt.

„Es muss aus der gesellschaftlichen Verantwortung heraus hingenommen werden, dass in der Nachbarschaft dann auch mal Häuser entstehen.“ Bernhard Bühler,
Bürgermeister von Oppenweiler „Außerdem ist auch die Höhe der Bebauung jetzt nicht so, dass die Frischluft komplett blockiert wird.“ Jochen Roos,
Freier Landschaftsarchitekt aus Backnang

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Erstellt:
16. September 2021, 06:00 Uhr

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