Bei Gnadengesuchen spielt Corona große Rolle

dpa/lsw Stuttgart/Ulm. Im vergangenen Jahr hat sich die Corona-Pandemie auch bei Gnadengesuchen Gefangener bemerkbar gemacht. „Die Angst vor Infektion mit dem Corona-Virus hat bei den Begründungen für den Antrag auf Begnadigung ein große Rolle gespielt“, teilte die Stuttgarter Staatsanwältin Melanie Rischke mit. Dabei sind die Gefängnisse keine Infektionsherde: Im gesamten Jahr 2020 wurden bei 37 von rund 5500 Gefangenen eine Corona-Infektion festgestellt. Lediglich in einer von 17 Anstalten mit ihren rund 5500 Insassen kam es nach weiteren Angaben des Justizministeriums kurzfristig zu einer Häufung von sechs Fällen.

Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält die Waage. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Das Gnadenrecht eröffnet die Möglichkeit, eine im Rechtsweg zustande gekommene und im Rechtsweg nicht mehr zu ändernde Entscheidung auf einem besonderen Weg unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen zu korrigieren. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat das Gnadenrecht die Funktion, Härten des Gesetzes, etwaige Irrtümer der Urteilsfindung sowie Härten bei nachträglich veränderten allgemeinen oder persönlichen Verhältnissen auszugleichen.

Der Ministerpräsident hat sein laut Landesverfassung verbrieftes Recht, im Einzelfall eine rechtskräftige Strafe ganz oder teilweise zu erlassen, zu mildern oder ihre Vollstreckung auszusetzen, auf das Ministerium der Justiz und für Europa übertragen. Dieses delegiert es in weiten Teilen auf die Leiter der jeweiligen Staatsanwaltschaften. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart etwa üben das Gnadenrecht die beiden Leiterinnen der Strafvollstreckung aus.

Im Jahr 2020 sind bei ihnen mehr als 270 Gnadenverfahren anhängig geworden. Neben der Furcht, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, werden häufig gesundheitliche Probleme oder pflegebedürftige Angehörige angegeben, die eine Inhaftierung unmöglich machten. Staatsanwältin Rischke sagte: „Gnadenverfahren haben nicht besonders häufig Erfolg. Schätzungsweise in 5 bis 10 Prozent der Fälle wird ein Gnadengesuch positiv beschieden.“

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Erstellt:
9. Januar 2021, 09:31 Uhr

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