Mit Steinen auf die Feuerwehr geworfen

53-Jähriger vor dem Stuttgarter Landgericht – Murrhardter kann sich sein Handeln nicht erklären und bedauert es zutiefst

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Von Hans-Christoph Werner

MURRHARDT/STUTTGART. Vor dem Stuttgarter Landgericht muss sich seit gestern ein 53-jähriger Betriebswirt wegen Brandstiftung verantworten. In der Ankündigung der Verhandlung ist von verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten die Rede. Als der Vorsitzende Richter der Achten Großen Strafkammer nach dem Vorfall im August letzten Jahres fragt, beginnt der Angeklagte damit, dass ihm die Sache äußerst peinlich ist. Er habe sich wie ein „tollwütiger Orang-Utan“ aufgeführt. Es tue ihm leid, dass er Bewohner des Hauses durch sein Handeln in Angst und Schrecken versetzt, anrückende Feuerwehrleute mit Steinen beworfen habe.

Und auch damit hält der Angeklagte nicht zurück, worauf das alles zurückzuführen ist. Er habe seine Medikamente nicht mehr regelmäßig eingenommen. Es habe Ärger mit der diakonischen Einrichtung, über die er untergebracht war, gegeben. Die Betreuung seiner Person sei ausgesetzt worden. Und dann noch eine Urlaubsvertretung in der Wohngruppe, die sich despektierlich über andere Bewohner äußerte. Schockiert sei er gewesen. Schließlich auch noch der Tod seiner Mutter. Der Angeklagte sagt, er habe weiterhin seine Entspannungsübungen gemacht, beruhigende Musik gehört. Aber dann sei er an jenem Augusttag letzten Jahres verrückt geworden. Irgendetwas habe „das Cockpit seines Lebens übernommen.“ Auf dem Fensterbrett seines Zimmers entzündet er einen Müllsack. Er habe die Eingebung gehabt, Feuersignale senden zu müssen.

Das Feuer griff auf die Zimmereinrichtung über. Der 53-Jährige flüchtet auf ein Vordach des Gebäudes. Dass er dann die anrückenden Feuerwehrleute mit Steinen empfing, kann sich der Angeklagte heute nicht mehr erklären. Die Polizei kann ihn schließlich überwältigen und von dem Vordach holen. Zwei Polizeibeamte, die als Zeugen aussagen, geben an, dass man gleich gesehen habe, dass mit dem Brandstifter etwas nicht stimme. Schaum habe er vor dem Mund gehabt. Wieder landet der 53-Jährige in der Psychiatrie.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte in klaren und deutlichen Worten Angaben zu seiner Person gemacht. Bei der alleinerziehenden Mutter ist er aufgewachsen. Manisch-depressiv sei die Mutter gewesen und er habe deshalb keine leichte Kindheit und Jugend gehabt. Nach dem Abitur absolviert er ein Betriebswirtschaftsstudium, tritt eine Stelle bei einer Bank an. Beruflich sei er durchaus erfolgreich gewesen. Zusammen mit seiner Frau hat er zwei Kinder.

Im Bankgewerbe arbeitet er zu viel, erleidet einen Burn-out. Dann verlässt ihn seine Frau zusammen mit den Kindern. Es habe sich angefühlt, so sagt der Angeklagte, „als habe man ihm das Herz herausgerissen“. Die Krankheit meldet sich zum ersten Mal, eine bipolare affektive Störung. Zwei Versuche der Wiedereingliederung scheitern. Seit 2008 ist er in Rente. Ein Jahr darauf rastet er eines Abends aus. Betrunken fährt er bei einer Tankstelle vor, würgt den Tankwart, bedient sich bei Zigaretten und Ramazotti, verwüstet die Inneneinrichtung und lässt sich dann widerstandslos von der eintreffenden Polizei festnehmen.

Zum ersten Mal macht er Bekanntschaft mit der Psychiatrie. Per Gerichtsurteil zu diesem Vorfall verbleibt er zwei Jahre in der Klinik. Vorübergehend arbeitet er in einer Behindertenwerkstätte. Dann stürzt er noch tiefer. Er verliert seine Wohnung, ist eine Weile obdachlos, unternimmt einen Suizidversuch. Dann die Brandstiftung. Es seien vom Angeklagten, so hatte die Staatsanwältin mit der Anklageschrift zu Beginn der Verhandlung formuliert, weitere Straftaten zu erwarten. Zum Schutz der Allgemeinheit müsse er in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden.

Die Verhandlung in Stuttgart wird in der nächsten Woche fortgesetzt.

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Erstellt:
7. Februar 2020, 06:00 Uhr

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